11/I/2025 20 Stunden Arbeitszeit für BAföG-Empfänger: Der Schlüssel zur praktischen Erfahrung und finanziellen Stabilität.

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Status:
Nicht abgestimmt

Wir fordern, dass BAföG-Empfänger*innen die reguläre Stundenanzahl von 20 Stunden pro Woche nutzen können, ohne dafür finanzielle Einbüße zu erhalten. Dieses Streben soll sich der Bundesparteitag annehmen und für eine Anpassung der Hinzuverdienstgrenze für BAföG-Empfänger*innen aussprechen.

Begründung:

Studierende, die BAföG beziehen, sollen die Möglichkeit erhalten, bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne dass ihr Einkommen auf das BAföG angerechnet wird. Die derzeitige Reglung führt dazu, dass viele Studierende finanzielle Einbußen erleiden, wenn sie neben dem Studium einer regulären Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies benachteiligt insbesondere diejenigen, die auf zusätzliche Einkünfte angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In Zeiten steigender Lebensunterhaltkosten, insbesondere im Bereich der Mieten und Grundversorgung, ist es für viele Studierende unerlässlich, neben dem Studium zu arbeiten. Die aktuelle BAföG-Regelung zwingt sie jedoch, entweder auf wichtige Praxiserfahrungen zu verzichten oder ihr Studium aufgrund finanzieller Notlagen zu verlängern. Dabei ist eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden mit Regelungen zur studentischen Beschäftigung und der Sozialversicherungsfreiheit vereinbar.

Eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze würde nicht nur eine bessere finanzielle Absicherung gewährleisten, sondern auch dazu beitragen, die Zahl der Studienabbrüche zu senken. Zudem fördert eine solche Regelung die Chancengleichheit im Bildungssystem, indem sie Studierenden aus einkommensschwächeren Familien die gleiche finanzielle Flexibilität ermöglicht wie jenen, die nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

Wir fordern daher die Bundesregierung bzw. das zuständige Ministerium auf, die bestehenden BAföG-Hinzuverdienstgrenzen so anzupassen, dass Studierende neben ihrer Förderung ohne finanzielle Einbußen einer Erwerbstätigkeit bis zu 20 Stunden pro Woche nachgehen können. Dies würde nicht nur die Eigenständigkeit und finanzielle Sicherheit der Studierenden stärken, sondern auch gleiche Chancen für alle schaffen – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Bildungserfolg darf nicht von finanzielle Zwängen abhängen, sondern sollte allen Studierenden gleichermaßen offenstehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Zurückgestellt
Version der Antragskommission:

Der Antrag wird unter Änderung der Zeile 4 an den Bundesparteitag überwiesen.

Barrierefreies PDF:

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