Ä05 zum 03/I/2017

Dazu soll die Personalrelation von derzeit 1:18 auf 1:17 in einem ersten Schritt und auf 1:16 in einem zweiten Schritt verbessert werden.

Begründung:

Seit 2010 wurden im Bereich der Kindertagesbetreuung die Personalschlüssel bei den 0-6 jährigen Kindern verbessert. Außer Acht blieb dabei der zum Bereich der Kindertagesbetreuung gemäß § 2 Kindertagesstättengesetz (KitaG) gehörende Bereich der außerschulischen Kindertagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter (Hort).

Die Fachkraft-Kind-Relation gestaltet sich aktuell wie folgt:

  • Personal- bzw. Betreuungsschlüssel (Berechnung nach Sell 2012): 1 zu 18
  • Fachkraft-Kind-Relation (bei 75% Anteil pädagogischer Arbeit/Bertelsmann-Stiftung): 1 zu 23

Seit mehr als 20 Jahren hat es im Bereich der Horte in Brandenburg keine Verbesserung des Personalschlüssels gegeben. Gleichwohl werden immer größere  Ansprüche an die pädagogische Arbeit der Hortbetreuung gestellt, die eine dringende Verbesserung der Personalsituation in den Horten erfordern.

Der Leitantrag fordert bereits Verbesserungen des Personal- bzw. Betreuungsschlüssels im Hortbereich. Leider verzichtet der Leitantrag an dieser Stelle auf konkrete, zahlenmäßig untersetzte Schritte.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme