Ä03 zum 01/II/2018

Status:
Annahme

Mindestvergütung auch für Auszubildende: „Gleichzeitig werden wir prüfen, ob eine Mindestausbildungsvergütung im brandenburgischern Vergabegesetz verankerbar ist. Wenn dies der Fall ist, werden wir eine Mindestausbildungsvergütung angekoppelt an den BAföG-Höchstsatz (derzeit ca. 650 Euro ohne Sozialversicherungsbeiträge) einführen.“

Begründung:

Bereits im letzten Jahr haben wir beschlossen, dass wir diese Mindestausbildungsvergütung fordern. Wir finden, diese gehört auch in einen Leitantrag. Weiterhin haben wir gesehen, dass wir uns zu der Einführung nicht auf die Bundesebene verlassen können. Die kürzlich vorgelegten Vorschläge der Bundesbildungsministerin liegen weit unter dem Bafög-Höchstsatz. Warum aber sollten Azubis weniger Geld zum Leben brauchen als Studierende? Es ist eher so, dass sie aufgrund der weiten Entfernungen von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb höhere Fahrtkosten haben (insbesondere da es kein so günstiges Ticket gibt wie für Studierende) oder einen Platz im Internat der Berufsschule zusätzlich zahlen müssen. Für die brandenburgischen Unternehmen sowie für die Demografie der ländlichen Gebiete ist es zwingend notwendig, dass junge Menschen bereit sind, eine Ausbildung zu machen. Warum sollten sie das tun, wenn es günstiger ist, zu studieren?

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme