Ä67 zum 01/I/2019

Status:
Erledigt

Füge nach: „… werden.“ folgenden Sätze ein: „Wir wollen Unternehmen, die die Tarifbindung für ihre MitarbeiterInnen durch entsprechende Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband umgesetzt haben, bei öffentlichen Auftragsvergaben bevorzugen. Langfristig streben wir für jede Berufsgruppe und -branche einheitliche Bedingungen an, wie z. B. im Pflege- und Gesundheitsbereich.“

Begründung:

Leider lässt die Tarifbindung in Brandenburg noch zu wünschen übrig, was im Endeffekt häufig zu Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene Unternehmen führt. Außerdem wollen wir sicherstellen, dass in jeder Branche gleiche Löhne/Gehälter für die gleiche Arbeit gezahlt werden und dies nicht, wie zum Beispiel in der Pflege- und Gesundheitsbranche davon abhängt, ob es sich um einen öffentlichen, privaten, kirchlichen oder sonstigen Träger handelt.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)
Version der Antragskommission:

Erledigt gemäß 01/I/2019, S. 13, 1. Aufzählungspunkt:

„Wir wollen noch konsequenter als bisher nach dem Grundsatz verfahren: öffentliches Geld nur für Gute Arbeit. Deshalb werden wir das Vergabegesetz neu fassen und dabei alle rechtlichen Möglichkeiten für Tariftreueregeln ausschöpfen.“