Ä208 zum 01/I/2019

Status:
Ablehnung

Ersetze: „für alle Geschlechter“ durch folgende Formulierung: „für alle drei Geschlechter“ bzw. in: „für weibliche, männliche und diverse Menschen“

Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Begrenzung der Geschlechter auf weiblich und männlich gegen das allgemein Persönlichkeitsrecht  und das im Grundgesetz geregelte Diskriminierungsgebot verstößt.  Einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der die zusätzliche Geschlechtsoption „divers“ ermöglicht, hat das Bundeskabinett verabschiedet.

Insbesondere Franziska Giffey und Katarina Barley haben sich gegen die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität eingesetzt.

Auch innerhalb der (brandenburgischen) SPD wird diese sogenannte „Dritten Option“ aus Unwissen häufig nicht beachtet.

Die SPD Brandenburg sollte in ihrem Wahlprogramm diese „Dritte Option“ explizit erwähnen.

Nur so werden wir den betroffenen Menschen im Land Brandenburg gerecht.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

– sprachlich ist die gewählte Formulierung besser
– das Wort „alle“ schließt das diverse Geschlecht ein

Beschluss: Ablehnung