Ä91 zum 01/I/2019

Status:
Ablehnung

Füge als neuen Aufzählungspunkt ein: „Die Ausbildung der Gerichtsvollzieher dahingehend zu reformieren, dass sie durch eine einfache Ausbildung mit Sonderlaufbahn in ein Studium umgewandelt wird.“

Begründung:

Dieses Ausbildungskonzept soll die Möglichkeit einer langfristigen Personalgewinnung dienen und den Standort Brandenburg stärken und fördern.

Die Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger des Landes Brandenburg haben erhebliche Schwierigkeiten bei der qualifizierten Nachwuchsgewinnung, da unter anderem beide Ausbildungen nicht im Land Brandenburg stattfinden. Während die Rechtspfleger in Berlin ihr Studium absolvieren, werden die  Gerichtsvollzieher derzeit für 12 von 44 Monaten in Nordrhein-Westfalen (Monschau in der Eifel) ausgebildet.

Die Laufbahn der Gerichtsvollzieher beginnt mit einer Ausbildung zum Justizfachwirt im mittleren Justizdienst (ca. 20 Monate) und wird durch eine Sonderlaufbahn zum Gerichtsvollzieher (ca. 24 Monate) erweitert.

Die Entfernung des Ausbildungsortes und die Eingruppierung in den mittleren Justizdienst schrecken potenzielle, qualifizierte Bewerber/innen ab. Dadurch nimmt der demographische Wandel seinen Fortgang. Im ersten Jahr, des in Baden-Württemberg bereits eingeführten Gerichtsvollzieherstudiums, hat sich die Zahl der Bewerber verdoppelt.

Der Beruf des Gerichtsvollziehers hat in den letzten Jahren durch die Übertragung von Aufgaben der Rechtspfleger auf die Gerichtsvollzieher an Anspruch deutlich zugenommen. Im Laufe der nächsten Jahre sollen weitere Aufgaben aus dem Bereich der Rechtspfleger auf die Gerichtsvollzieher übertragen werden. Mit der Übertragung von weiteren verantwortungsvollen Aufgaben durch den Gesetzgeber 2013, der Reform der Sachaufklärung, wurden die Ansprüche an den Beruf des Gerichtsvollziehers ausgeweitet. Hinzu kommt eine immer schnellere Gesetzgebung. Die Gerichtsvollzieher müssen durch ihre Ausbildung in die Lage versetzt werden, sich Europa-, Bundes- und Landesrecht im Studium und später im Selbststudium anzueignen.

Die Ausbildung der Gerichtsvollzieher ist dahingehend zu reformieren, dass sie durch eine einfache Ausbildung mit Sonderlaufbahn in ein Studium umgewandelt wird und damit den jetzigen und zukünftigen Anforderungen dieses Berufes gerecht wird. Die Forderung des Landesrechnungshof Brandenburg in seinem Beratungsbericht vom 11.01.2019 (II 2 – 36 04 – 6/16) an die Landesregierung Rechnung, der dies fordert, würde dadurch erfüllt werden.

Dieses Ziel kann mit einem angemessenen Erfüllungsaufwand erreicht werden, in dem die Gerichtsvollzieher gemeinsam mit den Rechtspflegern in einem gemeinsamen Fachhochschulstudium ausgebildet werden.

Eine Evaluierung des Landes Baden-Württemberg hat ergeben, dass zudem die Kosten der Ausbildung in einem Studium (ca. 56TSD EUR) günstiger, als die bisherigen Ausbildungskosten (ca. 76 TSD EUR) durch die bisherige Laufbahn, sind.

Ziel ist es das Studium in Brandenburg zu etablieren und gegebenenfalls den Weg für den Einstieg anderer Bundesländer in Brandenburg zu ebnen. Die Öffnung der Ausbildung für andere Bundesländer würde zusätzliche Einnahmen für die Kostendeckung generieren. Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin sind bereits interessiert.

Die zu gründende Fachhochschule kann an eine, der juristischen Fakultäten des Landes Brandenburg oder Fachhochschule angebunden werden. Ein Standort in der Lausitz wäre wünschenswert.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung