Ä165 zum 01/I/2019

Status:
Ablehnung

Streiche den folgenden Aufzählungspunkt (Zeilen 31 bis 35): „Wir werden die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz abschaffen. Damit leisten wir einen Beitrag, um die Konflikte über die Beitragserhebungen vor Ort zu entschärfen.“

Begründung:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gegen die Handhabung der Straßenbaubeiträge im Land Brandenburg keine rechtlichen Bedenken bestehen, die eine Abschaffung der Erhebungspflicht nach Kommunalabgabengesetz (KAG) erforderlich machen oder gemacht hätten. Darüber hinaus wurde am 10. April 2019 bereits ein Gesetzentwurf (LT-Drucksache 6/10943) der Koalitionsfraktionen, SPD und DIE LINKE, und des Abgeordneten Vida in erster Lesung im Parlamentsplenum beraten, der die Abschaffung der Beiträge nach dem KAG zum Gegenstand hat.

Es ist fraglich, ob es also tatsächlich angezeigt oder erforderlich ist, eine Forderung aufzustellen oder zu unterstützen, die sozialdemokratischen Grundsätzen so grundlegend widerspricht. So kann man die Steuer- und Abgabenkonzepte der SPD mit „Starke Schultern sollen mehr tragen“ treffend zusammenfassen. Dem widerspricht aber die Abschaffung der Beteiligung einzelner Anliegerinnen und Anlieger, in der Regel also der Eigentümerinnen und Eigentümer, zu Lasten der Allgemeinheit und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, der Mieterinnen und Mieter, etc.

Weiterhin sind die Risiken für den Landeshaushalt und die kommunalen Haushalte, die eine ihrer wichtigsten kommunalen Finanzquellen verlieren, kaum absehbar. Zwar sollen die Kommunen, orientiert an ihrem Anteil an der Gesamtlänge der öffentlich gewidmeten Straßen, eine pauschale Kompensation von 1.416,77 Euro pro Kilometer erhalten, sie ist aber im Gesamtvolumen auf 31 Millionen Euro begrenzt. Es ist zu befürchten, dass die Pauschale auf Dauer kaum ausreichen wird, um Investitionsrückstände aufzuholen und gleichzeitig eine effiziente Erhaltung zu ermöglichen. Ein Risiko stellt dies auch für den Landeshaushalt dar, nicht nur vor dem Hintergrund der anfälligen Entwicklung der Steuereinnahmen und der Risiken durch Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, sondern auch angesichts der Tatsache, dass bereits die letzten beiden Doppelhaushalte erhebliche strukturelle Ausgaben vorsehen, die den finanziellen Spielraum dauerhaft eingeengt haben. Einmal abgeschafft, werden die Beiträge aber kaum neu eingeführt werden können.

Überdies hat sich in Diskussionen, Fachgesprächen und Anhörungen gezeigt, dass eine Abschaffung weder in der kommunalen Ebene noch in der Sozialdemokratie Brandenburgs auf ungeteilte Zustimmung stößt. Es ist fraglich, ob man sich mit einer verbindlichen Forderung in einem Wahlprogramm dann der Möglichkeit berauben sollte alternative Wege in Betracht zu ziehen, die sich im Laufe des parlamentarischen Verfahrens ergeben (könnten). Dazu gehören sicherlich Optionen, die eine realitätsnähere Zinsgestaltung, eine Vereinfachung der Stundungs- und Ratenzahlungsregelungen etc. vorsehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung