Ä01 zum 01/I/2015

Status:
Ablehnung

nach „Legislaturperiode“:

„unter Beachtung folgender Vorgaben gesetzlich zu regeln. Ein Zerschlagen oder Zerteilen von Landkreisen und damit die Zerstörung bestehender und funktionierender Kreisstrukturen wird ausgeschlossen. Freiwilligen Kreisfusionen haben Vorrang. Eine Abweichung des durch den Minister des Innern und für Kommunales favorisierten Sektoralkreisprinzips muss möglich sein. Der Landtag entscheidet über die zukünftigen Kreissitze.“

Begründung:

Bestehende und funktionierende Kreisstrukturen dürfen nicht zerstört werden.

Die Landkreise im Land Brandenburg sind nach der letzten Kreisgebietsreform im Jahre 1993 zusammengewachsen. Es haben sich funktionsfähige und leistungsstarke Strukturen gebildet. Eine Zerschlagung oder Zerteilung von Landkreisen führt unweigerlich zu einer enormen Benachteiligung der davon betroffenen Regionen, da diese ihre funktionsfähigen Strukturen auflösen und auseinanderbrechen müssen, während andere in ihren gewohnten gefestigten Strukturen ihre Arbeit fortsetzen können.

Sofern die Bürger bzw. die Kreistage über die Kreissitze entscheiden, setzt sich unweigerlich die Region mit den meisten Einwohnern durch. Dies könnte in einem neu zu bildenden Landkreis zu Konflikten über Jahre hinaus führen und erschwert ein Zusammenwachsen. Um dies zu vermeiden, sollte der Landtag selbst die Entscheidung nach möglichst objektiven Kriterien fällen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung