Ä04 zum 01/I/2015

Status:
Ablehnung

nach „solide kommunale Finanzen“:

„Das Land Brandenburg ist sehr heterogen strukturiert. Auf der einen Seite findet sich das wachsende Berliner Umland, auf der anderen Seite der vom Zentrum entferntere weitere Metropolenraum. Die Aufgabenstellungen und Herausforderungen für die Zukunft in den einzelnen Regionen sind deshalb konträr. Die Brandenburger SPD fordert deshalb Finanzausgleichsinstrumentarien bereitzuhalten und weiter zu entwickeln, die auch den Besonderheiten eigenständiger ländlich strukturierter Regionen Rechnung tragen. Dies liegt in der Verantwortlichkeit ländlich strukturierter Regionen Rechnung tragen. Dies liegt in der Verantwortlichkeit des Landes Brandenburg. Dazu gehört eine dementsprechende Ausgestaltung und Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes, dem Beispiel der Umverteilung im Rahmen des Soziallastenausgleichs folgend. Das Land darf sich dieser Verantwortung nicht durch Sektoralkreisprinzipien entziehen.
In stark heterogen gestalteten Landkreisen besteht zudem die Gefahr, dass die politischen Kräfte des ländlichen Raumes oder auch der ehemals kreisfreien Städte und damit auch deren Problemlagen unterrepräsentiert sind. Dies ergibt sich schon allein aus dem geringeren Bevölkerungsanteil, der sich in den Stimmverhältnissen eines neuen Kreistages widerspiegeln würde. Dies ist zu vermeiden.“

Begründung:

Die Abweichung vom Sektoralkreisprinzip muss in einem heterogenen Land Brandenburg möglich sein.

Das Land Brandenburg ist sehr heterogen strukturiert. Auf der einen Seite findet sich das wachsende Berliner Umland, auf der anderen Seite der vom Zentrum entferntere weitere Metropolenraum. Statistische Daten belegen, dass die Ausstrahlung der Wirtschaftskraft von prosporienden Regionen im sogenannten Speckgürtel von Großstädten nicht im erwarteten Maße eingetreten ist. Dies belegt eine Studie des Landkreistages von 2011 und ist auch im Land Brandenburg statistisch nachweisbar. In an Berlin angrenzenden Landkreises, jetzt dem Sektoralkreisprinzip unterliegen konnte die Abwanderung der Bevölkerung nicht gestoppt werden. In ländlich geprägten Regionen ist es aber gerade wichtig, dieser negativen Tendenz mit aller Kraft entgegenzuwirken.

Das Land darf sich nicht durch Sektoralkreisprinzipien seiner Verantwortung entziehen und muss entsprechende Finanzausgleichsinstrumentarien bereithalten und weiterentwickeln, die auch den Besonderheiten eigenständiger ländlicher Regionen Rechnung tragen. Das Land Brandenburg muss sich zu seiner vorwiegend ländlichen Struktur bekennen und Lösungsansätze für die spezifischen Problemlagen der ländlichen Regionen, insbesondere hinsichtlich der Daseinsvorsorge entwickeln. Dies ist nicht über einen innerkreislichen Finanzausgleich allein zu erreichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung