Ä06 zum 01/I/2015

Status:
Ablehnung

nach „Hilfe leistet“:

Diese erfolgt durch eine tragfähige und nachprüfbare Ausgestaltung eines Standardanpassungszuschusses und nicht durch Zugriff auf den kommunalen Finanzausgleich.

Begründung:

Die unterschiedlichen soziokulturellen Strukturen der berlinnahen Metropolregion und der berlinfernen Regionen sowie auch der kreisfreien Städte sind zu berücksichtigen. Kurzfristiger Finanzmittelfluss ist kein Lösungsansatz. Er ändert nicht die Strukur der Bevölkerung. Vielmehr ist es notwendig ein dauerhaft tragfähiges Finanzierungsmodell zu entwickeln, welches den Herausforderungen und Aufgabenstellungen der unterschiedlich strukturierten Regionen gerecht wird. Transparent, nachvollziehbar und verlässlich.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung