Ä07 zum 01/I/2015

Status:
Annahme

nach „Hilfe leistet“:

„Nach der Reform gilt selbstverständlich der Grundsatz: wer bestellt zahlt. Die Kommunen werden für die neu übertragenen Aufgaben vom Land gemäß des Konnexitätsprinzips entschädigt. Wir stehen dabei für Fairplay: Das Land verpflichtet sich, vor der Übertragung von Aufgaben keine Kürzungen an diesen vorzunehmen. Hierzu wird es eine Stichtagsregelung geben. Dies könnte durch eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes flankierend zur Kommunalreform geschehen.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme