Ä08 zum 55/I/2021

Antragsbuch Seite 100, Zeile 216: Ersetze den Punkt 4 wie folgt:

 

  1. Das Land wird seinen eigenen Fuhrpark spätestens bis 2027 auf alternative Antriebssysteme umstellen und neue Ansätze für den Einsatz von elektrischer Mobilität in der Landwirtschaft, dem Katastrophenschutz oder bei Lieferketten im Rahmen von Modellvorhaben unterstützen.
  1. Das Land wird seinen eigenen Fuhrpark spätestens bis 2030 auf alternative Antriebssysteme umstellen, sofern es für das Einsatzgebiet der Fahrzeuge machbar ist.
  2. Neue Ansätze für den Einsatz von elektrischer Mobilität in der Landwirtschaft, dem Katastrophenschutz oder bei Lieferketten sind im Rahmen von Modellvorhaben zu unterstützen.
Begründung:

Davon auszugehen, dass alle Fahrzeuge binnen 5 Jahren ausgetauscht werden müssen, ist nicht nachhaltig. Wenn bspw. ein Unimog mit Kosten von 200.000 Euro eine Lebensdauer von 10 Jahren hat und erst 2020 angeschafft wurde, ist dies weder nachhaltig noch im Sinne der Steuerzahler.

Ferner muss der Punkt in zwei Teile getrennt werden, denn der Einsatz von E-Fahrzeugen in der Landwirtschaft hat natürlich nichts mit Fahrzeugen des Landes Brandenburg zu tun.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand