Ä01 zum 01/I/2021

Status:
Annahme mit Änderungen

Antragsbuch Seite 5, Zeile 239: Füge nach „Dies betrifft nicht nur die Wirtschaft, … verbunden sein.“ ein:

Zügige Umsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Klimaplans einschließlich Maßnahmenpaket und Monitoring als thematischer Schwerpunkt im kommenden Jahr 2022

Im kommenden Jahr wird der bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene und zwischenzeitlich auch vom Landtag (Drucksache 7/1420) geforderte Klimaplan für Brandenburg als ein thematischer Schwerpunkt betrachtet und seiner zügigen Fertigstellung und Umsetzung wird höchste Priorität eingeräumt. Er soll noch 2022 vom Kabinett beschlossen werden. Auch das im Koalitionsvertrag beschlossene wissenschaftlich begleitete Monitoring der Treibhausgasemissionen soll für alle Sektoren, einschließlich der Landwirtschaft, schnellstmöglich starten, sodass ein aktueller Bericht über den Status Quo der Emissionen schon zum Start des Klimaplans vorliegt. Der Klimaplan, bestehend aus Klimastrategie und Maßnahmenpaket, wird zum Ziel haben, Emissionen im Land Brandenburg auch abseits des Energiesektors umfassend zu reduzieren. Daher muss ein realistischer Umfang der Einsparung von Emissionen durch erarbeitete Maßnahmen im Klimaplan für alle Sektoren ersichtlich sein. Zudem wird der Klimaplan offen für die Anpassung an möglicherweise notwendige neue Klimastrategien sein. Erarbeitete Maßnahmen, die sich aus der Klimastrategie ergeben, müssen so früh wie möglich aktiv verfolgt und Verstöße geahndet werden.

Eine wie beim Monitoring festgelegte wissenschaftliche Begleitung und einhergehende Einschätzung der Effizienz von Maßnahmen wird auch für die Erarbeitung des gesamten Klimaplans gelten. Den Einschätzungen seitens der Wissenschaft kommt hierbei eine besondere Gewichtung zu. Der Klimaplan inklusive Klimastrategie und Maßnahmenpaket, das Monitoring sowie die wissenschaftlichen Einschätzungen bezüglich der Effizienz der Maßnahmen werden unkompliziert öffentlich einsehbar sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme mit Änderungen
Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Antragsbuch Seite 5, Zeile 239: Füge nach „Dies betrifft nicht nur die Wirtschaft, … verbunden sein.“ ein:

Zügige Umsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Klimaplans einschließlich Maßnahmenpaket und Monitoring als thematischer Schwerpunkt im kommenden Jahr 2022

Im kommenden Jahr wird der bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene und zwischenzeitlich auch vom Landtag (Drucksache 7/1420) geforderte Klimaplan für Brandenburg als ein thematischer Schwerpunkt betrachtet und seiner zügigen Fertigstellung und Umsetzung wird höchste Priorität eingeräumt. Auch das im Koalitionsvertrag beschlossene wissenschaftlich begleitete Monitoring der Treibhausgasemissionen soll für alle Sektoren, einschließlich der Landwirtschaft, schnellstmöglich starten, sodass ein aktueller Bericht über den Status Quo der Emissionen schon zum Start des Klimaplans vorliegt. Der Klimaplan, bestehend aus Klimastrategie und Maßnahmenpaket, wird zum Ziel haben, Emissionen im Land Brandenburg auch abseits des Energiesektors umfassend zu reduzieren. Daher muss ein realistischer Umfang der Einsparung von Emissionen durch erarbeitete Maßnahmen im Klimaplan für alle Sektoren ersichtlich sein. Zudem wird der Klimaplan offen für die Anpassung an möglicherweise notwendige neue Klimastrategien sein. Erarbeitete Maßnahmen, die sich aus der Klimastrategie ergeben, müssen so früh wie möglich aktiv verfolgt und Verstöße geahndet werden.

Eine wie beim Monitoring festgelegte wissenschaftliche Begleitung und einhergehende Einschätzung der Effizienz von Maßnahmen wird auch für die Erarbeitung des gesamten Klimaplans gelten. Den Einschätzungen seitens der Wissenschaft kommt hierbei eine besondere Gewichtung zu. Der Klimaplan inklusive Klimastrategie und Maßnahmenpaket, das Monitoring sowie die wissenschaftlichen Einschätzungen bezüglich der Effizienz der Maßnahmen werden unkompliziert öffentlich einsehbar sein.