Ä1 zum 72/I/2022

Status:
Nicht abgestimmt

Änderung Titel in: „Die Irrfahrt vor dem Crash beenden – Schuldenbremse überdenken?“

Neufassung des Antragstextes in folgender Form:

„Wir erkennen an, dass die Deckelung von Neuverschuldung in Form der Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form falsch und dysfunktional ist. Seit ihrer Einführung musste die Schuldenbremse immer wieder außer Kraft gesetzt werden. Die Notlagen-Regelung ist dafür kein adäquates Mittel, um die Fehler der bestehenden Regelungen auszugleichen. Die aktuellen Regelungen müssen daher einer grundlegenden und kritischen Evaluation unterzogen werden. Stellt sich danach heraus, dass die Schuldenbremse ein ungeeignetes Mittel ist, so sind die Konsequenzen daraus zu ziehen und die Schuldenbremse – in ihrer derzeit bestehenden Form, wenn nicht sogar vollständig – abzuschaffen.

Wenn Sparen zum Selbstzweck wird, stranguliert dies die ökonomische und politische Handlungsfähigkeit eines Staates und untergräbt so seine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung. Kurzfristig fordern wir die Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung der Schuldenbremse über das Jahr 2022 hinaus. Davon unberührt bleibt das langfristige Ziel, die Art. 109, 115 GG zu streichen. Die sozialdemokratische Fraktion im Bundestag sowie die brandenburgischen SPD-Abgeordneten und Mitglieder im Parteivorstand sollen sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für dessen Evaluation und etwaige Streichung einsetzten.

Ferner sind auch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen des Art. 103 der Brandenburgischen Landesverfassung, welche ebenfalls in einer vergleichbaren Form die Deckelung öffentlicher Ausgaben vorsieht, auf Basis dieser kritischen Evaluation bei Bedarf umzugestalten, erforderlichenfalls zu streichen. Die sozialdemokratische Fraktion im brandenburgischen Landtag soll sich um die entsprechenden Streichungen bemühen.“