Ä1 zum 7/I/2022

Status:
Überweisung

komplette Neufassung: 

Diskriminierung in der Partei vorbeugen und begegnen

Die Unterbezirksvorstände innerhalb der SPD Brandenburg sollen jeweils eine*n Anti-Diskriminierungsbeauftragte*n benennen. Die Person darf nicht stimmberechtigtes Mitglied des Unterbezirksvorstands und der Schiedskommission sein oder den Vorsitz eines Ortsvereins oder einer Arbeitsgemeinschaft im Unterbezirk innehaben.

Der jeweilige Unterbezirksvorstand und die Regionalgeschäftsstellen unterstützen die Arbeit des/der Beauftragten. Der Landesverband bietet für die Anti-Diskriminierungsbeauftragten alle notwendigen Schulungen an, um diese für ihre Arbeit zu qualifizieren und zu unterstützen.

Zu den Aufgaben der Anti-Diskriminierungsbeauftragten gehören:

Sensibilisierung der Mitglieder, insbesondere der Funktionär* innen, im Unterbezirk und seinen Gliederungen beispielsweise durch entsprechende Bildungsangebote.

Als unabhängige und vertrauliche Stelle ansprechbar zu sein für mögliche betroffene Personen. Als solche können sowohl Informationen zu Beratungsangeboten außerhalb der Partei gegeben werden, als auch eine ggf. nötige Sensibilisierung der jeweiligen Vorstände erfolgen.

Bei Zustimmung der betroffenen Person kann die/der Anti-Diskriminierungsbeauftragte auch ein vermittelndes Gespräch führen.

Bei der Notwendigkeit von ggf. erforderlichen parteiordnungsrechtlichen Schritten, ist der jeweilige Vorstand zu informieren.

Zur Notwendigkeit von privat- oder strafrechtlichen Verfahren und deren Aussichten darf sie/er die betroffene Person jedoch nicht beraten. Sie/er trifft keine Einschätzung, ob etwaige Tatbestände erfüllt sind. Insoweit kann nur zu entsprechenden fachkundigen Beratungsstellen informiert und auf eine rechtsanwaltliche Beratung verwiesen werden.

Der Landesverband soll Ende 2024 gemeinsam mit den Unterbezirksvorsitzenden beraten, wie sich die Anti-Diskriminierungsbeauftragten bewährt haben. Der Landesvorstand soll anschließend ein Votum zur möglichen Weiterentwicklung abgeben.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand