Ä1 zum 31/II/2023

Antragstext neu:

Die SPD geführte Landesregierung und die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag setzen sich dafür ein, dass die Lerntherapie für Legasthenie und Dyskalkulie nach §35 a SGB VIII auch am Ort Schule erbracht werden können. Entsprechend wird bei den Schulträgern und den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämter) darauf hingewirkt, dass eine Verständigung zum Angebot stattfindet und die Räumlichkeiten an den Schulen für Lerntherapie zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Der Ursprungsantrag begründet, dass die Förderung von Schüler*innen mit einer Legasthenie oder einer Dyskalkulie Aufgabe der Schulen sei. Das ist nicht falsch, denn natürlich sind alle Kinder und Jugendliche in Schulen zu fördern, völlig unabhängig von den individuellen Herausforderungen. Gesetzlich wird die Lerntherapie für Legasthenie und Dyskalkulie allerdings im SGB VIII §35 a geregelt und damit ist diese Aufgaben der Kommunen bzw. der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Da der Anspruch, dass Lerntherapie auch in der Schule stattfinden kann, richtig ist, machen wir diesen Änderungsvorschlag. Auch wenn damit noch nicht Multiprofessionalität in der Schule umgesetzt wird, ist es ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenn Lerntherapien zukünftig auch am Ort Schule stattfinden können. Den Ort Schule zu nutzen, bietet die Möglichkeit zur Bündelung der knappen Ressourcen zur Entlastung des System Schule und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.