Zur Überwachung der Umsetzung des § 18a der Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind adäquate Strukturen auf Landes- und Kreisebene zu schaffen. Diese könnten vergleichbar mit der bisherigen Kommunalaufsicht, definiert in § 108 BbgKVerf, aufgebaut sein.
Kontrolliert werden soll, neben dem Vorhandensein von Beteiligungsmaßnahmen und Formaten auch stichprobenartig deren Qualität und inwiefern sie die Ansprüche des § 18a BbgKVerf erfüllen. Hierbei sollte auf die Empfehlungen und Konzepte, zum Beispiel das zum “Brandenburger Weg”, des Kompetenzzentrums Kinder- und Jugendbeteiligung zurückgegriffen werden.
Seit mehr als 4 Jahren existiert in Brandenburg der § 18a BbgKVerf. Dadurch wurden in vielen Kommunen bereits neue Beteiligungsstrukturen geschaffen.
Jedoch haben viele Kommunen bisher in der Umsetzung noch zu wenig unternommen. Oftmals fehlt der kommunalpolitische Wille und das Thema wird als nicht relevant genug gesehen. Häufig findet zwar vereinzelte Beteiligung statt, jedoch wird diese den Ansprüchen des § 18a BbgKVerf, insbesondere Absatz 1 und 2 bezüglich der Beteiligungsgegenstände und Beteiligungsformen, nicht gerecht.
Häufig sind Kinder und Jugendliche nicht in die Gestaltung der Beteiligung eingebunden. Zudem wird der Begriff “Jugend” zu eng gedacht. Dieser endet nämlich nicht mit dem Ende der regulären Schullaufbahn. Jugendthemen gehen viel weiter und dementsprechend muss auch die Beteiligung ausgestaltet werden.
Viele Kinder- und Jugendliche kennen ihre diesbezüglichen Rechte in Brandenburg nicht. Fehlt es an Beteiligungsstrukturen, ist es für sie nicht möglich, dieses Problem zu verstehen und von sich aus für eine gute Beteiligung einzutreten. Es braucht daher externe Impulse und verbindliche Vorgaben für Kommunen und Landkreise, um diese Beteiligung zu gewährleisten. Insbesondere auf Kreisebene besteht besonderer Nachholbedarf.
Brandenburg ist mit seiner Rechtsgrundlage zur Kinder- und Jugendbeteiligung Vorreiter, auch in vielen einzelnen Kommunen gibt es großartige Erfolge in diesem Bereich. Das schafft für viele junge Menschen Identifikation mit ihrer Region, ihrem Bundesland, kurzum, ihrer Heimat. Damit kann aktiv einer Abwanderung der jungen Generationen entgegengewirkt werden. Diesen Erfolg gilt es auszubauen und gute Kinder- und Jugendbeteiligung in allen Brandenburger Kommunen und Landkreisen zu etablieren.
Eine Kontrolle der Kommunen im Sinne einer Kommunalaufsicht trägt nicht zur Zielerreichung bei.