07/I/2017 Arbeitslosengeld II nicht zu Lasten der Kinder

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Status:
Annahme

Die SPD Brandenburg fordert die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass das Kindergeld unabhängig von den Sozialleistungen der Empfängerfamilien ausgezahlt wird und nicht an das Existenzminimum (ALG II) angerechnet wird.

Begründung:

Dass es Menschen gibt, die auf Hartz IV angewiesen sind, ist sehr tragisch und schade. Viele Menschen leiden persönlich sehr stark darunter, keinen Job zu finden und ewig ohne Erfolg nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Es gibt viele Familien, die aus den verschiedensten Gründen dazu gezwungen sind, Hartz IV zu beziehen. Auch viele Kinder leiden darunter, wenn der soziale Status der Eltern in der Schule bekannt wird, weil man zum Beispiel nicht die teuersten Klamotten und das beste Spielzeug hat. Durch die Kürzung des Hartz IV-Satzes um das Kindergeld trägt auch der Staat dazu bei, diese Familien unsozial zu behandeln.

Wir treten dafür ein, dass Kinder von Hartz IV-Empfängern gerecht behandelt werden und das Kindergeld daher nicht mehr vom Amt für Grundsicherung eingezogen werden darf.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand
Änderungsanträge
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Erledigt Ä01 zum 07/I/2017 Streichen 6 f. Jusos Brandenburg Die SPD Brandenburg fordert die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion auf, [...]
Text des Beschlusses:

Die SPD Brandenburg fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass das Kindergeld unabhängig von den Sozialleistungen der Empfängerfamilien ausgezahlt wird und nicht an das Existenzminimum (ALG II) angerechnet wird.

Beschluss-PDF:

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