07/I/2015 Aussetzung der Verwaltungsstrukturreform

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Status:
Ablehnung
  1. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung werden gebeten, den Diskussionsprozess zum Entwurf eines Leitbildes für eine Funktionalreform unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse abzuschließen und dem Landtag des Landes Brandenburg vorzulegen.
  2. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung werden aufgefordert, die Umsetzung einer Verwaltungsstrukturreform bis auf weiteres auszusetzen.
Begründung:

Die Beschlussvorschläge berücksichtigen eine in den letzten Monaten eingetretene Entwicklung, die sowohl die Landesbehörden als auch die Landkreise, Städte und Gemeinden bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit herausfordern. Die Zuwanderung einer unerwartet hohen Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden nach Deutschland – und demgemäß auch nach Brandenburg – erreicht die Belastungsgrenze der betroffenen Behörden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht vertretbar, Änderungen in der Aufgabenstruktur von Behörden umzusetzen und ggf. zusätzlich die Behördenstruktur zu ändern. Vernünftige wechseln nicht die Pferde, die sich im gestreckten Galopp befinden.

Die Landesregierung muss sich mit der Erkenntnis befassen, dass sich die im Koalitionsvertrag definierten Schwerpunkte ihrer Aufgaben einfach durch die tatsächliche Entwicklung nicht mehr prioritär umsetzen lassen.

Es darf zudem nicht verkannt werden, dass die von der genannten Entwicklung Betroffenen, die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs, durch die hohe Anzahl der Zu-wanderungen ebenfalls vor großen Herausforderungen stehen, die sie über Jahre belasten werden. Eine zeitgleich zu entwickelnde Funktionalreform, die auch das Ziel des Neuzuschnitts von Landkreisen mit verfolgt, wirkt sich wegen der Veränderungen des gewohnten Umfeldes belastend und verunsichernd auf viele Menschen aus. Dies gilt in starkem Maße auch für die gewählten Mitglieder der Kreistage und der bürgerschaftlichen Mitglieder, deren Mitwirkung für das Gelingen einer Funktionalreform und ggf. einer Kreisgebietsreform besonders dringlich wäre.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung

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