34/I/2022 Ausstattung des 21. Jahrhunderts für Schüler*innen des 21. Jahrhunderts

Status:
Erledigt

Wir fordern, dass alle Schüler*innen in Brandenburg adäquat mit einem digitalen Endgerät ausgestattet werden. Idealerweise geschieht dies beim Übergang zur weiterführenden Schule (Gymnasium, Gesamtschule, Oberschule). Die Trägerschaft sollte hierbei klar bei den öffentlichen Schulträgern angesiedelt bleiben, wichtig wäre es jedoch, dass das Land Brandenburg allen öffentlichen Schulträgern finanzielle Mittel zur Unterstützung der regelmäßigen Anschaffung und Unterhaltung der genannten digitalen Endgeräte zur Verfügung stellt. 

Hierbei müssen die Verantwortlichkeitsbereiche klar abgesteckt sein, es muss klar sein, dass die öffentlichen Schulträger in ihrer Trägerschaft auch für die Unterhaltung der digitalen Endgeräte verantwortlich sind. Es gilt durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg einen Schlüssel zu entwickeln, der darlegt, wie hoch die Kosten für die Ausstattung der Schüler*innen wäre. Dieser Betrag soll als Handlungsmaxime gelten, wenn es darum geht finanzielle Mittel der öffentlichen Schulträger aufzustocken. Dadurch sollen gezielt finanzschwache öffentliche Schulträger Unterstützung finden.  

Begründung:

Dass der eigene Bildungserfolg und die Qualität dieses Bildungserfolgs nach wie vor von der finanziellen Untersetzung des öffentlichen Schulträgers und des familiären Hintergrundes abhängig sind, ist aus der Zeit gefallen. Diese Lücke hat sich in Zeiten des Homeschoolings besonders bemerkbar gemacht. Wir stehen vor der Herausforderung, ein Bildungssystem zu digitalisieren, welches bereits vor einem Jahrzehnt diesen Prozess hätte antreten müssen. Deswegen müssen die öffentlichen Schulträger dazu im Stande gebracht werden, ihre Schüler*innen adäquat auszustatten. Dies fängt damit an, besagten öffentlichen Schulträgern anhand derer aktuellen finanziellen Ausgangslage, entsprechend die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Ausstattungspauschalen im Rahmen des Konzeptes von “bring-your-own-device” sind hierbei zu fehlbar, es braucht eine konkrete Verankerung der Ausstattung der Schüler*innen innerhalb des Schulwesens. Somit könnten sofort bei Anschaffung die entsprechenden Geräte in das schuleigene IT-Netzwerk aufgenommen werden. Dies soll zu einer vereinfachten Wartungsmöglichkeit als auch zur besseren Einbindung in den Unterricht führen. 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Gespräche mit allen Beteiligten (Bund, KSV) zur Lösung laufen. Zur Forderung nach Entwicklung eines Schlüssels: Es gibt hierzu bereits Empfehlungen der Digitalagentur.

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