53/I/2015 Bedingungen für die Zustimmung zu Freihandelsabkommen wie CETA,TTIP, TISA

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Status:
Ablehnung

Die SPD begrüßt grundsätzlich Verbesserungen der internationalen Zusammenarbeit, die den Interessen der beteiligten Völkerrechtssubjekten gerecht werden. Das schließt auch Vereinbarungen zum Freihandel ein, den Freihandel kann die Quelle für mehr Wohlstand und technologischen Fortschritt sein. Die zunehmende Bedeutung dieser Form der internationalen Zusammenarbeit offenbart jedoch auch einen zunehmenden Bedarf an international gültigen Regeln und Standards, die den Handel einfacher, fairer, sicherer und gerechter machen und dafür Sorge tragen, dass Handel ein Gewinn für alle Menschen bedeutet.

Die SPD formuliert daher folgende Bedingungen für alle aktuellen und zukünftigen Freihandelsabkommen (aktuell: CETA, TTIP, TISA):

  1. Grundlage aller Freihandelsabkommen müssen Positivlisten sein, die genau definieren, welche Handelsbereiche in welcher Form harmonisiert, dereguliert oder neu reguliert werden sollen. Eine Absenkung von Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsstandards, sowie von ökologischen Standards darf es nicht geben. Das Harmonisierungsniveau ergibt sich aus dem jeweils höheren nationalen Standard. Als offene Listen werden sie regelmäßiger Überprüfung und Aktualisierung unterworfen.
  2. Investoren dürfen keine weitergehenden Rechte als unter dem Grund-gesetz erhalten. Der Investorenschutz sieht neben dem Klageweg vor nationalen Gerichten ausschließlich eine Klagemöglichkeit vor einem unabhängigen internationalen Handelsgerichtshof – etwa nach dem Beispiel des Straßburger Gericht für Menschenrechte – vor. Bis zur Schaffung dieser gemeinsamen multinationalen Rechtsinstitution wird ein auf 5 Jahre befristeter Investorenschutz, analog dem Reformpapier der sozialdemokratischen Handels- und Wirtschaftsminister, gewährt. Die Regulierungen wirtschaftlicher Betätigung durch europäische oder nationale Normen muss weiter möglich sein, solange keine Diskriminierung vorliegt.
  3. Die regulatorische Zusammenarbeit in Freihandelsabkommen darf die demokratischen Entscheidungsprozesse in der EU und in den USA nicht in Frage stellen. Die Einrichtung sogenannter „Regulatorischer Räte“ erfolgt streng nach dem Prinzip des Primates der Politik gegenüber der Wirtschaft. Eine Einbeziehung betroffener Wirtschaftsinteressen erfolgt ausschließlich nach der Einbringung von Gesetzesinitiativen in die beschließenden politischen Gremien.
  4. Freihandelsabkommen der Europäischen Union sollen prinzipiell als „Gemischte Abkommen“ „konstruiert“ werden, um innerhalb eines nationalen Entscheidungsprozesses ein Höchstmaß an Beteiligungskultur für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Freihandelsabkommen haben als völkerrechtliche Verträge langfristige Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Ebenen.

Daher ist eine breite und transparente gesellschaftliche Diskussion notwendig die dem politischen Entscheidungsprozess, zeitlich angemessen, vorgelagert ist. Der Entwurf des CETA-Abkommens umfasst ca. 500 Seiten mit ca. 1000 Seiten Anhängen. Die amtliche deutsche Übersetzung liegt frühestens Ende 2015 vor. Das CETA-Abkommen ist das Vorbild für TTIP. Was Kanada gewährt wird, kann den USA kaum verwehrt werden. Wir fordern, dass der Beschluss des SPD-Parteikonvents vom 20.9.2014 auch auf den Entwurf des CETA-Abkommens angewandt wird und der Entwurf entsprechend nachgebessert wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesausschuss, Landesvorstand
Beschluss: Annahme
Beschluss-PDF:

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