55/I/2017 Betreute Wohnformen für geistig behinderte ältere Menschen

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Status:
Annahme

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, der SPD-geführten Landesregierung folgenden Arbeitsauftrag zu übermitteln. Die Landesregierung entwickelt unter Berücksichtigung des Bundesteilhabegesetzes ein Konzept, dass die Planung und Realisierungsmöglichkeiten für das Entstehen von Wohnformen für ältere Menschen mit geistiger Behinderung umfasst.

Begründung:

Geistig behinderte Menschen werden gegenwärtig in großer Zahl in Wohngemeinschaften betreut, die aber eine ganztägige Beschäftigung i. d. R. in einer Behindertenwerkstatt voraussetzen. Nach Eintritt in das Rentenalter erlischt der Mietvertrag, da eine ganztägige Betreuung nicht vorgesehen oder geplant ist.

Geistig behinderte Menschen gehören aber nicht in eine Altenpflege- oder Demenzkrankeneinrichtung. Sie haben wegen der geistigen Einschränkungen wenige Möglichkeiten, sich selbständig zu beschäftigen. Sie brauchen ganztägig Unterstützung bei der Haushaltsführung, gesundheitliche Fürsorge, Begleitung beim Reisen, bei der Teilnahme an kulturellen oder gesellschaftlichen Ereignissen, beim Einkauf und Anregung für selbständige und gemeinschaftliche Beschäftigung. Die bisherige Praxis, sie in Altenpflegeheimen oder anderen Pflegeeinrichtungen unterzubringen, führt oft zu Vereinsamung und Isolierung und trägt den besonderen Anforderungen geistig behinderter Menschen keine Rechnung. Da sie außerdem nicht dazu in der Lage sind, ihre Ansprüche oder Rechte vorzutragen, folgt daraus eine herabwürdigende Stellung in der Gesellschaft. Die Ansprüche aus der Behindertenrechtskonvention werden in hohem Maße nicht erfüllt.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung

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