38/I/2017 Betriebsverfassungsgesetz nicht umgehen! Arbeitnehmerrechte in kommunalen Unternehmen sicherstellen

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Status:
Annahme

Die SPD Brandenburg fordert alle Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, alle Hauptverwaltungsbeamte und Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker auf, sich für die konsequente Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetzes in kommunalen Unternehmen einzusetzen.

Sie werden aufgefordert insbesondere bei Umgehungsversuchen ihre Kontrollrechte wahrzunehmen um zu vermeiden, dass Mitarbeitergrößen künstlich klein gehalten werden, um die Einrichtung von Betriebsräten oder die Freistellung für einen Betriebsrat zu verhindern.

Begründung:

Das vorgebrachte Anliegen sollte in einem Land in dem die SPD auf vielen Ebenen Verantwortung trägt eine Selbstverständlichkeit sein. Leider werden in einigen kommunalen Unternehmen die Zahl der Mitarbeiter bewusst unter bestimmten Grenzen gehalten, um Betriebsräte zu verhindern. Ab 5 Mitarbeitern ist die Einrichtung eines Betriebsrates möglich, ab 200 Mitarbeitern muss ein Mitarbeiter als Betriebsrat freigestellt werden. Neben den eingeschränkten Arbeitnehmerrechten wird auch die Leistungsfähigkeit des Unternehmens strapaziert.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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