18/I/2016 Bildstellen – Unterstützungsnetzwerk für Bildungseinrichtungen

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Status:
Annahme

Die Entwicklungen in der Digitalisierung führen dazu, dass sich die heutige Gesellschaft nicht mehr in eine „digitale“ und in eine „echte“ spaltet, sondern die Spaltung der Gesellschaft sich über die Möglichkeit der Teilhabe an dieser Entwicklung definiert. Daher ist es von großer Bedeutung, dass auch der Umgang mit digitalen Technologien, die über alle Altersgruppen in der Bevölkerung genutzt werden, bereits frühzeitig thematisiert wird. Dies setzt auch voraus, dass Bildungseinrichtungen aller Art sowohl umfassend und ausreichend mit lizenzrechtlich abgesicherten Bildungsmedien agieren können als auch fachlich kompetent diesem gesamtgesellschaftlichen Auftrag der Bildungsvermittlung nachkommen können.

In der Praxis sieht dies in Brandenburg sehr unterschiedlich aus. Einige Landkreise haben aus ihrer Bildstelle ein Medienzentrum entwickelt, welches auch die Pädagogen der jeweiligen Bildungseinrichtungen bei Aufgaben der Medienbildung unterstützt.

Der SPD-Landesparteitag fordert daher die Landesregierung auf, diese Strukturen zu evaluieren und in eine zukünftige verbindliche Struktur einzubinden, die insbesondere Bildungseinrichtungen unterstützt.

Dabei gilt es,

  1. das Brandenburgische Schulgesetz bzw. die Lernmittelverordnung anzupassen und die Arbeit der Bildstellen zum Beispiel im § 110 zu verankern, ähnlich des § 108 im Niedersächsischen Schulgesetzes [1]
  2. bestehende Strukturen auszubauen und personell zu etablieren, um medienpädagogische Anlaufstellen für Schulen und andere Bildungseinrichtungen zu sein. Bei der Unterstützung bzw. Initiierung von Medienprojekten dieser Art sollten bestehende Netzwerke und Akteure der Medienbildung mit eingebunden werden, wie es bereits in der Landesinitiative „Medienbildung stärkt Brandenburg“ erwähnt wird. [2]
  3. die zentralen Aufgaben der Bildstellen/ Medienzentren zu definieren und im Rahmen der Landesinitiative „Medienbildung stärkt Brandenburg“ zeitgemäß einzubinden und auszustatten. Dies beinhaltet für ein Flächenland zum Beispiel auch die Anbindung an Breitbandnetze, um eine Online-Distribution der Bildungsmedien zu ermöglichen. [3]
Begründung:

Die bestehende Struktur der Bildstellen ist in Brandenburg überwiegend eine freiwillige Aufgabe der Landkreise. Medienbildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann nicht als freiwillige Aufgabe hingenommen werden, wenn zum einen Bildungsgerechtigkeit ernst genommen wird und zum anderen Unterstützungssysteme bei der Erreichung dieser Aufgaben notwendig sind. Es ist unumgänglich, auch bereits bestehende regionale Strukturen inhaltlich und fachlich auf den Prüfstand zu stellen und  deren konzeptionelle Ausrichtung an die gesellschaftlichen Erfordernisse anzupassen. Der Blick in andere Bundesländer wie auch in vereinzelte Brandenburger Landkreise zeigt, dass dies im Rahmen bestehender Strukturen leistbar ist, wenn die Aufgaben entsprechend definiert werden.

Kommunalen Medienzentren sollten Einrichtungen mit medienpädagogischem Auftrag sein. In ihrem Zuständigkeitsbereich initiieren, koordinieren und dokumentieren die kommunalen Medienzentren medienpädagogische und mediendidaktische Arbeit. Sie werten Informationen über Neuentwicklungen im Medien- und Kommunikationsbereich für Schulen aus, beschaffen Medien, und beraten die Schulen in Fragen der Mediennutzung, informieren über das Medienangebot und sprechen Empfehlungen aus.  Sie begleiten sowohl Lehrkräfte als auch Erzieher/innen bei der Umsetzung von Bildungsstandards und helfen mit bei Qualifizierungsmaßnahmen im regionalen Rahmen. Wenn es um Medienprojekte und Modellvorhaben für die Verbesserung von Unterricht geht, stehen sie als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, helfen den Bildungseinrichtungen und führen selbst Projekte und Modellvorhaben durch.

Referenz:

[1]  Niedersächsisches Schulgesetz

§ 108  „Schulanlagen und Ausstattung der Schule

(4) „Die Landkreise sind verpflichtet, die kreisangehörigen Schulträger bei der Ausstattung ihrer Schulen mit audiovisuellen Medien zu unterstützen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen die Versorgung der Schulen mit audiovisuellen Medien koordinieren; sie haben im Benehmen mit der Schulbehörde eine geeignete Fachkraft mit der Durchführung dieser Aufgabe zu betrauen. Diese kann das Land unentgeltlich zur Verfügung stellen“.

[2]   Landeskonzeption „Stärkung der Medienkompetenz“, MBJS 2011, Seiten 8+9

„Auf kommunaler Seite unterstützen Medienzentren, Bibliotheken, Volkshochschulen und Bildstellen die Schulen in diesem Bereich.“  Seite 8

„Zusammen mit den im Land derzeit existierenden zwölf Jugendinformations- und Medienzentren (JIM) und ihren Mitgliedsorganisationen bildet die LAG Multimedia Brandenburg e. V. (jetzt Landesfachverband Medienbildung Brandenburg e.V.) das medienpädagogische Netzwerk im Land. Die JIM, deren Entstehung ebenfalls durch das MBJS gefördert wurde, sind Einrichtungen mit außerschulischen Freizeit- und Bildungsangeboten mit medienpädagogischem Schwerpunkt.“ Seite 9

[3]   Beschluss der KMK (Kultusministerkonferenz der Länder) 2012, Seite 8

„Bildungsmedien sowie andere bildungsrelevante Medien sollten für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler aufwandsarm und rechtssicher verfügbar sein (Online-Distribution), auch außerhalb der Schulen.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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