60/I/2016 Bollinger

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Status:
Ablehnung

Die SPD Brandenburg arbeitet ein Steuerkonzept zur Einschränkung von Kursschwankungen auf Rohstoffe und Währungen aus. Hierfür empfehlen die Jusos Brandenburg eine Abgabe auf den Handel mit Finanzprodukten auf Rohstoffe und Währungen, welche sich an der Höhe der Abweichung des Kurses zum Zeitpunkt des Erwerbs des Finanzprodukts von den Bollinger-Bändern des Vortags des Erwerbs richtet. Die Bollinger-Bänder sollen mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 95% (Multiplikation der Standardabweichung mit dem Faktor 2) über einen Zeitraum von 90 Tagen berechnet werden. Im Fall eines Short-Trades berechnet sich die Höhe der Abgabe durch

Abgabe = Wert des Finanzprodukts * min(1,Margin) * abs(max(0, unteres Bollinger-Band – Kursstand)) / abs(mittleres Bollinger-Band – unteres Bollinger-Band) * 10

sowie im Fall eines Long-Trades

Abgabe = Wert des Finanzprodukts * min(1,Margin) * abs(min(0, oberes Bollinger-Band – Kursstand)) / abs(mittleres Bollinger-Band – oberes Bollinger-Band) * 10.

Begründung:

Im Bereich der Währungs- und Rohstoffspekulationen kommt es regelmäßig zu Verwerfungen, welche realwirtschaftliche Unternehmen oder gar ganze Volkswirtschaften schädigen. Eine Besteuerung von Finanzprodukten, welche sich an den Bollinger-Bändern orientiert, würde die Kursverläufe „zügeln“, da sie Spekulationen in das eine oder andere Extrem unrentabel und somit unattraktiv macht. Dies würde zu einer Preisstabilität bzw. einer stärkeren Orientierung der Preise an realwirtschaftlichen Kennzahlen führen.

http://www.onlinetradingconcepts.com/TechnicalAnalysis/BollingerBands3.html

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Begründung:

  • aufgrund von Unzuständigkeit der Landesebene
Beschluss: Erledigt
Text des Beschlusses:

Der Antrag wurde am 13.10.2016 durch den Antragssteller (Jusos in der SPD Brandenburg) zurückgezogen.

Beschluss-PDF:

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