21/I/2015 Der Anspruch auf Kindertagesbetreuung muss für alle Kinder gleich und darf nicht abhängig vom Elternhaus sein!

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Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Brandenburg fordert die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag und die SPD-geführte Landesregierung in Brandenburg auf, sich dafür einzusetzen, die derzeit geltende Regelung zum Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung dahingehend zu ändern, dass auch Kinder von erwerbslosen Eltern die Chance haben, die Kita oder die Kindertagespflege länger als 6 Stunden am Tag zu besuchen und damit genau so lange wie ihre Altersgenossen. Kein Kind darf benachteiligt werden! Zur Finanzierung sollte man sich an dabei an bestehenden gut-funktionierenden, kommunalen Beispielen orientieren.

Begründung:

Aktuell ist es so, dass ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für mindestens 6 Stunden am Tag besteht (vor dem Grundschulalter). Vom Brandenburger Ministerium für Arbeit, Soziales, Familien und Frauen heißt es, dass dieser Anspruch größer sein kann, wenn es die Situation in der Familie nötig macht, also z.B. die Eltern erwerbstätig sind. Primäres Ziel der Kinderbetreuung, so wie es auch das Ministerium formuliert, ist es aber nicht, den Eltern die Möglichkeit zu bieten, arbeiten zu gehen, sondern, dass „Kinder im Kontakt mit anderen Kindern aufwachsen. Sie benötigen für ihre Entwicklung aber nicht nur das Spiel in der Gruppe, sondern auch kindgerecht gestaltete Lebens- und Erfahrungsräume, die ihnen Bildungschancen eröffnen.“

Kinder aus sozial schwachen Familien werden durch die aktuelle Regelung schon frühzeitig benachteiligt. Als Jusos und SPD ist es unser vorrangiges Ziel, dieses zu verhindern!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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