71/I/2022 Die Ausarbeitung eines brandenburgischen Landesintegrationsgesetzes

Status:
Annahme

In vier Bundesländern gibt es derzeit Landesintegrationsgesetze. Die Gesetze von Berlin (2010), Nordrhein-Westfalen (2012) und Baden-Württemberg (2015) regeln, unter welchen Rahmenbedingungen Integrationspolitik stattfindet und welche Institutionen dafür zuständig sind. Das bayrische Integrationsgesetz bezieht sich hingegen stärker auf die individuelle Integration von Zugewanderten. Angesichts der neuen Herausforderungen, die sich aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ergeben, wird der Landesvorstand der SPD Brandenburg aufgefordert, sich mit der Ausarbeitung eines Vorschlags für ein brandenburgisches Landesintegrationsgesetzes zu befassen. Dieser Vorschlag soll dann ins Wahlprogramm der SPD Brandenburg im Wahljahr 2024 aufgenommen werden.

Begründung:

Landesintegrationsgesetze können helfen, die Integrationspolitik besser zu steuern, indem sie Integration als Querschnittsaufgabe verankern und Strukturen der Koordination und Mitwirkung institutionalisieren. Zudem werten sie die Integrationspolitik als politische Aufgabe auf und beeinflussen die gesellschaftliche Debatte. In Brandenburg ist der Begriff der Integration seit dieser Legislaturperiode erstmals im Namen eines Ministeriums, des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, verankert. Alle Beteiligten stimmen sicher darin überein, dass das überproportional „alte“ Brandenburg, wirtschaftlich und sozial nur mit Zuwanderung überleben kann. Damit das mit limitierten Mitteln gut gelingen kann, braucht es umso klarere Vorgaben und Strukturen.

Ein Beispiel, das deutlich macht, dass Brandenburg ein LIG benötigt, ist die Stelle der Landesintegrationsbeauftragten. Diese arbeitet auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses, der vor ca. zwanzig Jahren getroffen wurde. Formell ist die Stelle im MSGIV angesiedelt, räumlich wurden alle Beauftragten in die Wilhelmgalerie umgesiedelt und praktisch soll die Landesbeauftragte alle Ministerien beraten, obwohl sie dafür weder finanziell noch personell ausreichend ausgestattet ist. Ein Integrationsgesetz könnte hier eine klare Strategie schaffen, bei der Erwartungen entsprechend an Ressourcen geknüpft sind.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand, Landtagsfraktion (Konsens)
Version der Antragskommission:

Die Gesetze der genannten Bundesländer haben sehr unterschiedliche Stoßrichtungen. Das Wahlprogramm muss zudem aus einem Guss sein und sollte nicht aus Einzelanträgen vorheriger Parteitage bestehen. Bis zur und im Rahmen der Erstellung des Wahlprogrammes ist eine Diskussion möglich, in welcher Form und Stoßrichtung die SPD Brandenburg ein solches Gesetzes fordert.

Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
Zustimmung/Aufnahme in Landtagswahlprogramm befürwortet Wir wollen, dass sich Brandenburg auch weiterhin als weltoffenes, vielfältiges und tolerantes Land präsentiert, welches Menschen verschiedenster Herkunft und Religion eine sichere Heimat bietet. Der Erhalt des Integrationsbudgets und der Migrationssozialarbeit II waren wichtig. Zusätzlich wurden mit dem Haushalt 2023/24 die Arbeit der Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie, Brandenburg (RAA Brandenburg) sowie die Unterstützung von Migrantenorganisationen gestärkt. Der Anspruch, das Landesaufnahmegesetz zu evaluieren und den aktuellen Herausforderungen anzupassen, muss bleiben. Eine Weiterentwicklung des Landesaufnahmegesetzes zu einem wahren Integrationsgesetz ist weiterhin unser Ziel. Neben eingesetzten Landesgeldern erwarten wir von der Bundes- und der Europaebene weitere Unterstützung zur Integration von Migrantinnen und Migranten. Damit die Kommunen ihren engagierten Beitrag u.a. in der Unterbringung von Geflüchteten fortführen können, unterstützt sie das Land Brandenburg mit Geldern aus dem „Brandenburg-Paket“ in Form von finanziellen Hilfen z.B. für Energiekosten, die Aufstockung kommunaler Integrationsangebote oder die Dolmetscherleistungen für die Kommunikation zwischen Geflüchteten und Behörden, Ärzten usw. Wenn Migrantinnen und Migranten noch besser bei der Integration unterstützt werden, ist dies nicht nur für die Menschen selbst und den sozialen Frieden wichtig. Es kann auch helfen, den immer stärkeren Fachkräftemangel zu lindern. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt wird eine zentrale Zukunftsfrage werden, der wir uns verstärkt widmen müssen. Dazu müssen die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse im Land Brandenburg weiter optimiert werden. Zudem müssen Jobcenter und Ausländerämter in ihren Kompetenzen gestärkt und besser vernetzt werden.
Überweisungs-PDF: