52/I/2015 Die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA* demokratiefest gestalten

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Status:
Erledigt

Die SPD setzt sich mit großem Nachdruck auf europäischer Ebene für eine grundlegende Neubewertung von Handelsbeziehungen in den globalen Märkten ein.

Ziel muss sein, eine differenzierte und verfassungskonforme Richtlinie zu erstellen, die sowohl europäisches als auch deutsches Recht als geltendes Recht bewahrt.

Der Abbau von Sozialstandards sowie Eingriffe in die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer/innen stellen einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar und dürfen keinesfalls erfolgen.

Die sozialdemokratischen Fraktionen im EU-Parlament und im Deutschen Bundestag sowie die über den Bundesrat beteiligten sozialdemokratischen Mandatsträger werden daher aufgefordert:

  1. Auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die Verhandlungsmandate der aktuell verhandelten Abkommen CETA, TTIP und TiSA zunächst ausgesetzt und grundlegend überarbeitet werden: Es muss den Mitgliedsstaaten überlassen sein, ob sie alle Vertragsbestandteile der genannten Abkommen in nationales Recht übernehmen (Kann-Regelung). Die Abkommen sind in allen Mitgliedsländern der EU zur Abstimmung zu stellen.
  2. Keine Regelung kann künftige Marktentwicklungen abbilden. Dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie sozialpolitischen Veränderungen muss durch Neubewertung von Vertragsbestandteilen Rechnung getragen werden können. Deshalb keine Einstimmigkeits-Klausel.
  3. Den Profitinteressen der Handelspartner steht ein garantiertes Recht der jeweiligen Bevölkerung der Vertragsstaaten gegenüber, auf soziale Teilhabe und Partizipation am gemeinsam erzielten Wohlstand über einheitliche Steuersätze und Abgaben. Dieser Vertragsbestandteil ist bindend für alle beteiligten Vertragsstaaten, um Steuerschlupflöcher und Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Vertragsraumes auszuschließen.
  4. Europa soll nicht nur den Anglo-Amerikanischen Handelsraum über Handelsverträge regulieren, sondern auch ausdrücklich die BRICSAM Staaten als Handelsraum einbinden.
  5. (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika, ASEAN (Thailand, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Brunei, Papua-Neuguinea, Vietnam, Myanmar, Laos, Kambodscha ,Mexiko)
  6. Die vom SPD-Parteikonvent am 20. 9. 2014 beschlossenen „14 roten Linien“ sind ohne Abstriche einzuhalten.
  7. Insbesondere folgende Punkte sind mit sozialdemokratischen Positionen in Übereinstimmung zu bringen:
  8. Die Erfahrungen mit der jüngsten Weltwirtschaftskrise zeigen, dass statt einer völligen Freigabe des Kapitalverkehrs und einer weiteren Liberalisierung von Finanzdienstleistungen eine strikte Regulierung der Finanzmärkte notwendig ist. Deshalb sollten die transatlantischen Verhandlungen für eine stärkere Regulierung der globalisierten Finanzmärkte genutzt werden.
  9. Alle nicht vertraglich geregelten und künftigen Entwicklungen, unterliegen ausdrücklich nicht dem Einflussbereich der Handelsverträge. Sie können als weitere
  10. Module nachverhandelt werden und unterliegen ebenfalls Punkt 1 (Kann-Regelung).
  11. Auch Anträge auf weitere modulare Vertragsbestandteile mit Deutschland sind transparent und in deutscher Sprache öffentlich zugänglich zu machen und zu diskutieren. Eine Zustimmung zu weiteren Modulen oder Veränderungen innerhalb der zu diesem Zeitpunkt bereits ratifizierten Module hat basisdemokratisch in der SPD legitimiert zu werden.
  12. Bereits bestehende Investorschutzabkommen zwischen den Vertragsstaaten sind durch internationale Rechtsnormen und die Schaffung von Handels- und Investitionsgerichtshöfen an Stelle privater Schiedsgerichte zu ersetzen.
  13. Neue Investorschutzabkommen werden zwischen den Vertragsstaaten nicht abgeschlossen.
  14. Für die aktuell diskutierten sowie für künftige Freihandelsabkommen, die Deutschland berühren muss gelten, dass die jeweils angepassten EU-Verhandlungsmandate zusammen mit den Vertragstexten in deutscher Sprache zur Abstimmung zu stellen sind.

Zusammenfassend fordern wir die Aussetzung des EU- Verhandlungsmandates bis dieses nach den im Antrag genannten Voraussetzungen angepasst ist.

Begründung:

Wir möchten erreichen, dass die europäische Zusammenarbeit, die Europa den Frieden durch gemeinsamen und fairen Handel auf Augenhöhe gebracht hat, auf die vertraglich festzulegenden weltweiten Handelsräume ausgedehnt und damit gestärkt wird. Durch ihre zu weit und unscharf gefassten Regelungen haben die aktuellen Verhandlungsmandate zu TTIP, CETA und TiSA das Ziel einer Harmonisierung bestehender nationaler Regelungen verfehlt.

Wir sind überzeugt, dass die Konzentration auf sehr viel weniger, dafür aber einheitlich festgelegte Vertragsmodule, die Entscheidung der nationalen Parlamente und weiteren demokratischen Entscheidungsgremien über die europäischen Grenzen hinweg erleichtert.

Eine verhältnismäßige Begrenzung auf modulare Vertragsinhalte wird nicht nur den Vertragspartnern gerecht, sondern weltweit den Interessen aller Menschen außerhalb der Vertragsstaaten, die durch Ausschluss dennoch von den Handelsverträgen betroffen sind.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Antrag durch die AntragstellerInnen zurückgezogen.

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