25/I/2022 Die Qualität und Quantität der an Brandenburger Schulen einsetzbaren Lehrkräfte erhöhen

Status:
Annahme

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass das Fortbildungssystem BUSS kritisch evaluiert und ggf. grundlegend modifiziert wird. Dabei soll auch in Betracht gezogen werden, die Aufgabenstruktur des LISUM in Reaktion auf die Kündigung des Staatsvertrages seitens Berlins zu reformieren und dort die Maßnahmen der Lehrkräftefortbildung zu bündeln und stärker mit den ersten beiden Phasen der Lehrkräftebildung zu verzahnen. Der Schwerpunkt der Fortbildungen sollte auf der Stärkung der fachdidaktischen Expertise der Lehrkräfte liegen.
die Abminderungsstunden von Lehrkräften[1] (insbesondere durch den Abbau von solchen, die zugunsten externer Organisationen erteilt werden) um 10% zu reduzieren, was 200 VZÄ-Lehrkräftestellen entspräche. Die so frei werdenden Kapazitäten sollen besser in Freistellungen für Fortbildungsmaßnahmen und die Übernahme von Aufgaben zur schulinternen Qualitätssicherung des Fachunterrichts verwendet werden.
die sehr erfolgreiche obligatorische schulpädagogische Grundqualifikation für Seiteneinsteiger durch eine zusätzliche fachspezifische Professionalisierung weiter entwickelt wird. Bei erfolgreicher Absolvierung dieser Qualifikation soll, zusammen mit mehrjähriger erfolgreicher Lehrertätigkeit, eine Übernahme in Beamtenlaufbahnen des gehobenen Dienstes ermöglicht werden.
die Studienanforderungen in der ersten Phase der Lehrkräftebildung in Hinblick auf die fachlichen Praxiserfordernisse der jeweiligen Schulstufe entfrachtet werden.

[1] Nr. 3 Abs. 3 VV-Anrechnungsstunden: Anrechnungsstunden für die Wahrnehmung besonderer fachlicher, pädagogischer und organisatorischer Aufgaben können insbesondere für die Mitarbeit in Projekten, die Leitung einer Klasse, die Leitung einer Fachkonferenz, die Organisation von Praktika und die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft gewährt werden. Anrechnungsstunden zum Ausgleich für besondere unterrichtliche Belastungen können insbesondere bei Unterricht in der Sekundarstufe II und als Ausgleich für Unterricht in der Sekundarstufe I bei überwiegendem Unterricht in der Primarstufe gewährt werden.

Begründung:

Die einschlägigen Prognosen der KMK zum Lehrkräftemangel („Lehrkräfteeinstellungsbedarf und –angebot in der Bundesrepublik Deutschland 2021–2035“)[1] wurden durch eine Studie des VBE im Wesentlichen bestätigt, in Teilen wurden dort sogar noch größere Defizite festgestellt.[2] Auch zukünftig wird es deutschlandweit einen erhöhten Lehrkräftebedarf in allen Schularten geben. Auch das Land Brandenburg, insbesondere der ländliche Raum, ist hiervon betroffen.

Das Problem wird sich im Land Brandenburg perspektivisch durch die Rückkehr Berlins zur Verbeamtung weiter verschärfen. Auch die in Brandenburg bereits erreichte Einstufung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte in den höheren Dienst, die Aufstockung des Gehaltsniveaus bei angestellten Lehrkräften, Zulagensysteme und andere Einzelmaßnahmen lösen das Problem offensichtlich nicht. Brandenburg hat in den vergangenen Jahren die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte bereits massiv verbessert, eine weitere generelle Erhöhung der Besoldungen oder eine Absenkung der Unterrichtsverpflichtung ist keinesfalls vermittelbar.[3]

Der Anspruch unserer Bildungspolitik darf sich nicht darauf verengen, nominell alle offenen Stellen zu besetzen, sondern muss auch abwägen, was die Besetzung von Stellen mit evtl. nicht geeigneten und/oder schlecht ausgebildeten Kandidatinnen und Kandidaten bedeutet und wie dies zu verhindern ist. Unsere Antwort auf das Problem des Lehrkräftemangels muss daher mehr mit Fragen der Ausbildung und (Weiter-)Qualifikation der Lehrkräfte verknüpft sein. Darüber hinaus sollte grundsätzlich überlegt werden, an welcher Stelle die knappe Ressource vollständig ausgebildeter Lehrkräfte eingesetzt werden sollte und welche Aufgaben auch anderes schulisches Personal – vielleicht sogar besser – übernehmen kann.

Das so teure wie wirkungsarme BUSS widerspricht grundlegenden Erkenntnissen der Fortbildungsforschung – eine Abschaffung des BUSS ist daher angezeigt. Die ca. 100 Lehrkräftestellen sollten wieder direkt den Schulen zur Verfügung stehen oder in ein effizienteres System überführt werden. Fortbildungen sind nur dann effizient, wenn sie von Personen durchgeführt werden, die selbst über einschlägige Expertise auf einem Gebiet verfügen. Eine zentrale fachliche Steuerung und Koordinierung, welche die Fortbildungen direkt mit den bildungspolitischen Strategien des Landes verzahnt, ist sinnvoll.

Reduzierung der Abminderungstatbestände: In Brandenburg erhalten im Schuljahr 2022/23 Lehrkräfte Abminderungsstunden, die sich auf fast 2000 Lehrkräfte-VZÄ summieren. Diese Strukturen sind über Jahre weitgehend ungesteuert gewachsen und gehören dringend auf den Prüfstand. Dabei zeigt das Beispiel anderer Bundesländer, dass es hier klarer ministerieller Vorgaben bedarf, um die wirklich kritische Überprüfung auf allen Ebenen zu erzwingen. Eine Reduzierung der Abminderungsstunden um 10% in jeder Organisationseinheit würde keine Einbuße an pädagogischer Qualität bedeuten, aber einen substantiellen Gewinn an gut ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen im Unterricht.

Bei den Qualifizierungsprogrammen von Seiteneinsteigern ist Brandenburg bereits jetzt im bundesweiten Vergleich vorn. Da der Seiteneinstieg in den Lehrerberuf noch für etliche Jahre alternativlos ist, müssen die hier angesetzten Qualifizierungen bedarfsgerecht, nachhaltig und attraktiv sein.

Die sehr aufwändige Lehramtsausbildung gehört auf den Prüfstand. Bei Wahrung des fachwissenschaftlichen Ausbildungsniveaus ist dem Gestalten von fachspezifischen Lehr-Lernprozessen in den Fachdidaktiken weitaus größeres Gewicht geben. Etliche Fächer an der Universität Potsdam existieren lediglich wegen der Lehrkräfteausbildung, ohne dies in ihrem Selbstverständnis und ihren Studienangeboten angemessen zu berücksichtigen. Die fachwissenschaftlichen Ausbildungskomponenten müssen stärker als bisher auf die praktischen Erfordernisse der Themen und Inhalte der Rahmenlehrpläne bezogen werden.

[1]https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Dokumentationen/Dok_233_Bericht_LEB_LEA_2021.pdf

[2]https://www.vbe.de/fileadmin/user_upload/VBE/Service/Meinungsumfragen/22-02-02_Expertise-Lehrkraeftebedarf-Klemm_-_final.pdf

[3] Die Pflichtwochenstunden der Lehrkräfte wurden ab dem Schuljahr 2014/15 bzw. 2015/2016 um eine Stunde gesenkt – an Grundschulen von 28 auf 27 Stunden und an den anderen Schulformen von 26 auf 25 Stunden. Außerdem wurden ältere Lehrkräfte mit 35 und mehr Dienstjahren ab dem 60. Lebensjahr um eine Wochenstunde zusätzlich entlastet. Seit dem 1. August 2017 wurde die Eingangsbesoldung für die Lehrkräfte mit einer auf die Sekundarstufe I bezogenen Lehramtsbefähigung auf A13 und die Leitungsämter (Beförderungsämter) der Grundschulen auf A14 bzw. A14Z/A15 gehoben. Seit dem 1. Januar 2019 sind auch die Eingangsämter der Lehrkräfte mit einem Lehramt für die Primarstufe auf A13 und insbesondere für die Lehrer unterer Klassen sowie Fachlehrer die Eingangsämter auf A13 gehoben worden. Damit war Brandenburg das erste Bundesland, das allen Lehrkräften, auch in der Primarstufe, eine Besoldung nach A13 ermöglicht hat. Weiterhin wurde 2018 ein Zuschlag eingeführt, der für die Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Zuschlag von 400 Euro monatlich vorsieht. Zusammen mit günstiger Besoldung (z.B. die Einstufung von Grundschullehrern nach A13) bietet Brandenburg Lehrerinnen und Lehrern im Vergleich zu etlichen anderen Bundesländern Lehrerinnen und Lehrern sehr gute Arbeitsbedingungen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in Neufassung des Antragstellers (Konsens)
Version der Antragskommission:

Streichung der ursprünglichen Zeilen 17-23 und 128 bis 138

Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
In Umsetzung Aufgrund der Berliner Kündigung des Staatsvertrags über das gemeinsame Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) erfolgt die Neuordnung der Aus-, Fort- und Weiterbildung unter dem Dach eines künftigen neuen Landesinstituts. In diesem Zusammenhang soll auch das Beratungs- und Unterstützungssystem Schule und Schulaufsicht (BUSS) nicht in der bisherigen Form weitergeführt werden. Unter dem Dach des Landesinstituts werden zukünftig zentrale und regionale Fortbildungen neu justiert und zentral durch das Landesinstitut gesteuert und verantwortet. Durch diese Neustrukturierung sind Synergieeffekte zu erwarten. Anrechnungsstunden werden Lehrkräften als Ausgleich für die zeitliche Inanspruchnahme für besondere Aufgaben und Tätigkeiten (z.B. Leitung der Fachkonferenz zur schulinternen Qualitätssicherung) gewährt. Die Unterrichtsverpflichtung wird bei den betroffenen Lehrkräften um die Zahl der gewährten Anrechnungsstunden vermindert. Bei einer Absenkung der Anrechnungsstunden bei gleicher zeitlicher Inanspruchnahme für besondere Aufgaben ist mit massivem Widerstand der Gewerkschaften zu rechnen. Nach Vollendigung des 60. Lebensjahres erhalten Lehrkräfte aus Altersgründen eine Ermäßigung von einer Pflichtstunde bzw. – bei einer Dienstzeit von mindestens 35 Jahren – zwei Pflichtstunden auf die Unterrichtsverpflichtung. Aufgrund des Lehrkräftemangels zielt die aktuelle Debatte um das Programm 63+ auf eine Erhöhung der Ermäßigung aus Altersgründen ab. Durch erfolgte Änderung des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz nun Beamtenstatus für Seiteneinsteiger mit Bachelor (Bildungsamtfrau/-mann und Bildungsamtsrätin/-rat) Stärkung der fachdidaktischen Inhalte ist bereits angedacht (Verteilung der Leistungspunkte auf die Studienbereiche im Studium für das Lehramt wird in Lehramtsstudienverordnung (LSV) geregelt).
Überweisungs-PDF: