77/I/2022 Eine zentrale Einbürgerungsbehörde für Brandenburg

Status:
Zurückgezogen

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine zentrale Einbürgerungsbehörde nach dem Vorbild Berlins einzusetzen. Mit diesem Antrag erweitern wir den Leitantrag der SPD Brandenburg. Der Antrag ist weitgehend budgetneutral. Vorhandene Ressourcen können zu einem virtuellen, zentralen Team zusammengeschlossen werden.

Begründung:

Brandenburg verliert jährlich große Teile der erfolgreich integrierten Migrantinnen und Migranten wieder an andere Bundesländer oder EU-Länder. Aus Deutschland wandern nach Angaben des statischen Bundesamtes jährlich ca. 700.000 Migrant*innen wieder aus. Die Einbürgerungszahlen in Deutschland, insbesondere in Brandenburg, stagnieren seit vielen Jahren auf einem im internationalen Vergleich niedrigen Niveau, obwohl viele Migrant*innen längst die hohen Anforderungen erfüllen, die an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft sind.

Der Einbürgerung kommt eine zentrale Rolle für die Teilhabe und Identifikation von Zuwanderinnen und Zuwanderern mit dauerhafter Aufenthaltsperspektive zu und kann als starker Indikator für einen langfristigen Verbleib gesehen werden. Wichtige Rechte und Pflichten aus verschiedenen Lebensbereichen sind an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft. Sie ist insbesondere Voraussetzung für die volle politische Teilhabe durch das aktive und das passive Wahlrecht.

In mehreren Studien hat das BAMF die hohen Informationsdefizite aufseiten der Zielgruppe der Einbürgerungsberechtigten beklagt, die auch in der Komplexität des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts begründet sind. Viele Erleichterungen und Begünstigungen werden z.B. nicht im Gesetzestext selbst erwähnt, sondern finden sich in Verwaltungsvorschriften bzw. in Anwendungshinweisen, Rundschreiben und Richtlinien, die zum Teil nicht veröffentlicht bzw. nicht verbindlich sind.

Die bestehenden Hürden machen es für Einbürgerungsinteressierte schwierig, an für sie relevante Informationen zu gelangen. Auch ein einheitliches Behördenhandeln wird erschwert. Um ein geeignetes, standardisiertes Verfahren für Brandenburg (bei geringen vorhandenen Ressourcen) und eine ausführliche und tiefer gehende Information nach außen zu ermöglichen (vielsprachige Webseite, Kooperation mit Migrant*innenorganisationen etc.) sollen die Ressourcen der Ausländerbehörden in einer zentralen Einbürgerungsbehörde gebündelt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

funktioniert in einem Flächenland wie Brandenburg nicht

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