13/I/2016 Einführung einer kostenfreien Beförderung für alle Kinder und Schüler im öffentlichen Personennahverkehr.

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Status:
Annahme
Begründung:

In den letzten Jahren haben die finanziellen Belastungen von Familien und Alleinerziehenden zugenommen. Das angehobene Kindergeld und der Mindestlohn können die Mehraufwendungen in den Familien nicht abfangen. Zum Teil herrscht gerade in der Bevölkerungsschicht, welche auf soziale Zuwendungen angewiesen ist, eine verständliche Finanzschwäche.

Auch die betriebene Niedriglohnpolitik – inkl. Mindestlohn – belasten beim Erwerb einer Monatskarte für den ÖPNV den Familienhaushalt.

Es ist sehr wichtig, dass sich unsere Heranwachsenden in ihrem Umfeld frei bewegen können. Das Aufsuchen von Sportvereinen, Freunden, Musikschulen etc. wird dadurch ermöglicht und trägt zur Förderung des Gemeinschaftssinnes bei. Da sich unsere Schulen und Gemeinden immer mehr dezentralisiert haben, kommt es häufig vor, dass die Kinder weite Wege zur Schule und Gestaltung der Freizeit auf sich nehmen müssen.

Die derzeitige Regelung ermöglicht eine kostenlose Schülerkarte nur für Kinder mit einem Schulweg von mehr als 4 km. Das ist, wie auch das Festmachen der Monatskarte an der Schulwahl, ungerecht. In Deutschland herrscht freie Schulwahl. Das sollte auch in einem Stadtgebiet Gültigkeit haben und nicht die Ausstellung einer Freifahrtkarte beeinflussen.

Wir als SPD Brandenburg sollten das „S“ in unserem Namen wieder stärker beachten. Unsere Kinder sind unsere Zukunft und die Wähler von morgen. Sie rechtfertigen diese Investition.

In der Refinanzierung sehen wir eine Landesaufgabe. So gestalten wir ein Kinderfreundliches und für junge Familien interessantes Brandenburg.

Wir fordern deshalb ein Einbinden von Landeshaushaltsmitteln in dieses Vorhaben, verbunden mit einem Überdenken des Auszahlverfahrens für Kindergeld. Es muss geprüft werden, ob eine Senkung des Auszahlbetrages zur Refinanzierung und somit zum Wohl des Kindes herangezogen werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Begründung:

  • wegen Unklarheit der Kostenträger und Kosten

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