25/I/2017 Einführung eines Patientenbuches

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Status:
Annahme

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Stärkung der Patientenrechte in der Form einzusetzen, dass für die betreffende Patientin, den betreffenden Patienten und die behandelnden Ärzte mehr Transparenz entsteht.

Die diversen Nachweise für ärztliche Behandlungen oder medizinischen Feststellungen sollen zu einer Übersicht zusammengeführt werden. Das ermöglicht den Überblick für die Patientin, den Patienten selbst und für behandelnde Ärzte.

Dazu gehören beispielsweise:

  • alle Vorsorgeuntersuchungen einschließlich der zahnärztlichen
  • Impfungen
  • ersetzte Organe oder Implantate
  • Röntgen- oder ähnliche Untersuchungen
  • festgestellte Unverträglichkeiten
  • durchgeführte Operationen
  • chronische und langfristig behandelte Krankheiten einschließlich Medikation
  • Blutgruppe
  • zu benachrichtigende Personen bei Unfall oder Todesfall.
Begründung:

Die elektronische Gesundheitskarte soll zukünftig einen Teil dieser Forderungen abdecken, da es den Ärzten zukünftig (falls die laufende Testphase erfolgreich ist) möglich ist, Arztbriefe darauf zu speichern. Die Patientin, der Patient soll in die Lage versetzt werden, diese Daten ebenfalls auszulesen bzw. in Papierform zu erhalten.

Damit wäre auch das Akteneinsichts- und Aushändigungsrecht der Patienten gewährleistet und dies mit deutlich weniger organisatorischem Aufwand.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion
Beschluss: Erledigt
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschlussemfehlung durch die SPD-Landtagsfraktion Erledigt Begründung: Die Forderung nach einem Patientenbuch ist überholt. Im E-Health-Gesetz wird bereits gefordert, dass Daten der Patienten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen bereitgestellt werden können. Auf dieser Grundlage können Anbieter dann eine elektronische Patientenakte (ePA) entwickeln. Nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll bis Ende 2021 jeder gesetzlich Versicherte über eine einrichtungsübergreifende ePA verfügen. Diese sollen nach den Vorstellungen des BMG im ersten Schritt die Basisdaten bereitstellen sowie die Voraussetzungen für die Speicherung von elektronischen Arztbriefen und die Verwaltung des Medikationsplans bieten. Später könnten dann weitere Informationen wie Impf- und Mutterpass aufgenommen werden. Derzeit arbeitet neben der Techniker Krankenkasse auch die AOK an einer elektronischen Patientenakte. Beschlussfassung durch den SPD-Landesvorstand Erledigt

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