22/I/2017 Einführung und Umsetzung einheitlicher Standards bei der Umsetzung einheitlicher Lehrpläne inklusive der Methodik

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Status:
Annahme

Dazu sollen:

1. Einführung und Verwendung einheitlicher Lehrbücher.
Hierzu wird eine Kommission gebildet, die aus Vertretern der Elternschaft, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreter der Wirtschaft inklusive regionaler Wirtschaftsverbände besteht. Diese wählt die Lehrbücher an Hand festgelegter Bildungsinhalte sowie dem methodischen Gehalt aus. Am Schuljahresende evaluiert diese jeweils die erzielten Ergebnisse und schreibt in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium den Schulbuchverkauf für das jeweils anstehende Schuljahr aus.

2. die Notensperren in der Klasse 2 abgeschafft bzw. eingestellt werden
So wird die Vergleichbarkeit unter den Schülerinnen und Schülern gefördert, deren Leistungsbereitschaft erhöht und auch die Selbstmotivation gestärkt. Die Kinder werden in die Lage versetzt, gewinnen und auch verlieren zu können und zu dürfen. Zusätzlich werden die objektiven Leistungsgrundlagen für ein besseres, zielorientiertes Lernen geschaffen.

3. ein grundsätzliches und ganztägliches Betreungsangebot für Kinder bis zur Klasse 4 geschaffen werden
So werden einheitliche Voraussetzungen vor allem in Bezug auf die Festigung des im Unterricht vermittelten Wissens geschaffen. Zudem werden die Chancen je Kind erhöht, die jeweiligen Bildungsziele zu erreichen.

Dazu sollen grundsätzlich die Hausaufgaben in dieser Zeit erledigt werden.

Begründung:

Den Anforderungen der Wirtschaft kann man so nachhaltiger gerecht werden – vor allem hinsichtlich der Fachkräftesicherung und des Nachwuchses. Jedes Kind von der Prignitz bis in die Oberlausitz hat somit die selben objektiven Voraussetzungen in der Wissensvermittlung. Gleichzeitig wird die Vergleichbarkeit der Bildungseinrichtungen im Land gefördert.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung

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