8/I/2022 Einrichtung einer AG „Innere Sicherheit“ in der SPD

Status:
Annahme

Antrag an den Bundesparteitag:

Der Bundesparteitag bittet den Bundesvorstand um Prüfung der Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft „Innere Sicherheit“ gemäß § 10 Organisationsstatut der SPD.

Begründung:

Gemäß § 10 des Organisationsstatuts der SPD kann der Bundesvorstand zur Erfüllung besonderer Aufgaben Arbeitsgemeinschaften einrichten.  Gemäß § 2 der Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD vom 8. Juni 2020 sind folgende Arbeitsgemeinschaften eingerichtet:

  1. Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA),
  2. Arbeitsgemeinschaft – SPD 60 plus,
  3. Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF),
  4. Arbeitsgemeinschaft Selbständige (AGS)
  5. Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ),
  6. Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG),
  7. Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) und
  8. Arbeitsgemeinschaft Menschen mit Behinderungen in der SPD (Selbst Aktiv)
  9. SPDqueer – Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung
  10. Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt der SPD
  11. sowie die JUSOS

Der Bereich der Inneren Sicherheit wurde bisher bei der Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften nicht berücksichtigt. In den letzten Jahren hat das Thema „Innere Sicherheit“ an Bedeutung gewonnen. In einer erheblichen Anzahl der SPD-Landesverbände sind daher Arbeitskreise eingerichtet.

Durch die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft „Innere Sicherheit“ soll die Zusammenarbeit der Arbeitskreise unterstützt und effizienter gestaltet werden. Gleichzeitig soll für bundesweite Themen ein neuer Ansprechpartner eingerichtet werden.

Durch die Unterstützung des Antrages durch den Bundesparteitag, als höchstes Gremium der SPD, wird die besondere Bedeutung der Inneren Sicherheit für die SPD deutlich.

Hinweis: Der Landesparteitag Brandenburg hat am 20. November 2021 den Antrag zur Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft „Innere Sicherheit” 81/1/2021 an den Landesvorstand verwiesen. Dort konnte bisher kein Beschluss des Bundesvorstandes erreicht werden. Durch den Antrag an den Bundesparteitag soll auf die Dringlichkeit der Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft „Innere Sicherheit“ hingewiesen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Überweisungs-PDF: