14/I/2022 Energiesicherheit / Klimaschutz in Brandenburg

Status:
Annahme
  1. Die Vertreterinnen und Vertreter der SPD im Landtag Brandenburg und in den Kreisen und Kommunen Brandenburgs werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Photovoltaik (PV) im gesamten Land schnellstmöglich signifikant erhöht wird. In der Flächenkonkurrenz Grünland/Naturraum gegenüber bebauter Fläche ist unbedingt bebauter Fläche der Vorrang zu geben. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass große Dachflächen (z. B. Lager- und Fabrikationshallen) zur Energiegewinnung aus PV genutzt werden. Hierfür sind gegebenenfalls rechtliche Vorkehrungen zu treffen.
  2. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist hinsichtlich der Dachflächen zu ergänzen:
    – Dächer, die keine prominente Position im öffentlichen Raum aufweisen, dürfen mit Modulen neu eingedeckt werden. Die Gestaltung und Form sind mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
    – Originale Ziegeleindeckungen sind mit entsprechend gestalteten PV-Modulen genehmigungsfähig, soweit ihre Sichtbarkeit untergeordnet ist.
  3. Ladestationen für PKW und Fahr- sowie Lastenräder sind zu genehmigen, wenn keine besonderen bautechnischen Sicherheitsaspekte vorliegen. In diesem Kontext kann auch die Beratungsstelle der Kommunen TINK zum Einsatz von Lastenrädern konsultiert werden.
    1. Auf Landesebene sollte eine „Steuerungsstelle PV“ geschaffen werden, die auch Leitfäden und Handlungsempfehlungen für die Kommunen Brandenburgs erarbeiten sollte. Zur Beratung von Besitzer*innen von Flächen und Gebäuden und zur aktiven Steuerung und Koordinierung sollten in den Kreisen/Kommunen „Koordinierungsstellen PV“ eingerichtet werden. In Arbeit befindliche bzw. vorhandene Instrumente wie „Solaratlas Brandenburg“, „Energiestrategie Brandenburg 2040“, „Energieagentur Brandenburg“ sollten entsprechend weiterentwickelt bzw. ergänzt werden.
    Begründung:

    Der russische Aggressionskrieg gegen die Ukraine hat erhebliche Auswirkungen auf die Energieversorgung und die Energiekosten. Hohe Nachzahlungen der Betriebskosten sind zu erwarten. Zugleich müssen die CO2-Emissionen im Interesse des Klimaschutzes weiter dringend verringert werden. Das beschäftigt die Brandenburgerinnen und Brandenburger intensiv. Die Steigerung der Energieunabhängigkeit und die Senkung der CO2-Emissionen durch maximale Nutzung erneuerbarer Energien (EE) sind darauf die entscheidende Antwort.

    Bei der installierten Leistung von Windkraft ist Brandenburg dabei bundesweit bereits führend. Erforderlich ist jetzt ein massiver Ausbau der Photovoltaik (PV). Dies sollte vornehmlich durch die Nutzung von Dachflächen erfolgen (insbesondere großflächige Hallendächer); für denkmalgeschützte Gebäude soll die PV-Nutzung auf Dächern erleichtert werden.

    Zwar ist Brandenburg mit Erarbeitung des „Solaratlas Brandenburg“ und der „Brandenburger Energiestrategie 2040“ – auf dem richtigen Weg. Gleichwohl ließe sich mit einfachen organisatorischen Mitteln die Geschwindigkeit zur Ausschöpfung der Potenziale bedeutend erhöhen. Wie der Blick in andere Bundesländer zeigt, ist man teilweise mit dem Angebot von Leitfäden und Koordinierungsstellen für Kommunen auf Landesebene weiter.

    Der Handlungsdruck im Bereich Energiesicherheit, Klimaschutz und Energiekostenbremse beschleunigt sich aktuell erheblich. Wir sind mit dem Ausbau erneuerbarer Energien in Brandenburg bereits gut aufgestellt, allerdings könnten und müssen wir noch mehr tun. Neben dem rechtlich nicht immer einfachen Ausbau der Windenergie bietet sich die verstärkte Nutzung von Solarenergie in Form von Photovoltaik (PV) an.

    Ein Vorteil: Analysen und Instrumente liegen in Brandenburg vor. Ziel ist nunmehr, von Einzelinitiativen in die Fläche zu gehen. Dabei sollte der Dachnutzung der Freiflächennutzung der klare Vorrang gegeben werden.

    Notwendig ist eine Projektsteuerung auf Landesebene.

    Die Auswertung der Erfahrungen mit „Mieterstrom“ sollte beschleunigt und dann entsprechend umgesetzt werden.

    Viele Dachflächen befinden sich in Bereichen, die eine Genehmigung der jeweiligen Unteren Denkmalschutzbehörde erfordern. Die Erfahrung mit genehmigten und abgelehnten Anträgen zu Dachflächenfenstern zeigt, dass der Ausbau mit Photovoltaik auf entsprechenden Dächern nur dann zügig möglich ist, wenn das Gesetz hier dem Ausbau eine besondere Priorität zuweist.

    Empfehlung der Antragskommission:
    Annahme (Konsens)
    Barrierefreies PDF:
    Stellungnahme(n):
    Überwiegend erledigt und Weiterverfolgung durch Landtagsfraktion Zu 1.) Mit den Beschlüssen (Drucksache 7/5546-B) „Ausbau erneuerbarer Energien deutlich steigern und Akzeptanz erhöhen“ und (Drucksache 7/7609-B) „Photovoltaik-Potenziale landesweit besser nutzen“ setzt sich die Landtagfraktion mit der Koalition für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energie und die „Möglichkeiten und Regelungen zur Unterstützung der Errichtung von PV-Anlagen auf Dächern sowie Parkplätzen und anderen versiegelten Flächen in Siedlungsgebieten entsprechend der neuesten bundespolitischen Vorgaben und baufachlichen sowie umweltfachlichen Erkenntnisse zu intensivieren“ ein. Derzeit erfolgt die Umsetzung in Landesrecht durch eine Novelle der Brandenburgischen Bauordnung. Zu 2.) Der Landtag beschloss in seiner 88. Plenarsitzung am 21. Juni das Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes. Damit wurde das überragende öffentliche Interesse Erneuerbarer Energien (§2 EEG) im brandenburgischen Denkmalschutzgesetz verankert, um so Hemmnisse beim Ausbau der Erneuerbaren Energien abzubauen und gleichzeitig besonders landschaftsprägende Denkmale zu schützen. Mit der vorgeschlagenen Novelle werden Verfahren beschleunigt und Investitionen in den Ausbau der Erneuerbaren Energien erleichtert. Zu 3.) Bei der WFBB wurde eine Stabsstelle Anwendung Elektro- und Wasserstoffmobilität eingerichtet. Zu 4.) Seit April 2022 gibt der „Solaratlas Brandenburg“ (http://solaratlas-brandenburg.de/) Auskunft über nutzbare Flächen für solartechnische Anlagen im Land Brandenburg. Es werden alle umsetzbaren Potenziale aufgezeigt – von großen Freiflächen bis zu einzelnen Gebäuden. Mit der im August 2022 durch die Landesregierung beschlossenen Energiestrategie 2040 soll der forcierte Ausbau auf 18 GW bis 2030 und auf 33 GW bis 2040 ermöglicht werden. Der Maßnahmenkatalog zur Erreichung dieser Ziele befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung des Kabinettverfahrens (Stand August 2023). Mit der Energieagentur bei der WFBB gibt es eine zentrale Ansprechpartnerin auf Landesebene, die den Umsetzungsstand und der Weiterentwicklung der Energiestrategie 2040 auswertet sowie das Energieportal Brandenburg betreut, um aktuelle Daten und Fakten bereitzustellen. Das Land stellt erhebliche finanzielle Mittel für die Energieberatung durch die Verbraucherzentrale Brandenburg bereit. Die Kommunen haben im Bereich Photovoltaik uneingeschränktes Planungsrecht. Die „Vorläufige Handlungsempfehlung des MLUK zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen (PV-FFA)“ werden derzeit überarbeitet.
    Überweisungs-PDF: