58/I/2020 Fahrradland Brandenburg - Leitsätze der brandenburgischen Sozialdemokratie zum Fahrradverkehr

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Status:
Nicht abgestimmt

„50 Prozent aller heute in Deutschland mit dem Auto zurückgelegten Wege sind unter 5 Kilometer lang, sogar 70 Prozent unter 10 Kilometer. Diese sind hervorragend mit dem Fahrrad zu leistende Entfernungen, insbesondere bei einer verstärkten Nutzung des Pedelecs (ADFC).“

Bis 2030 soll nach Willen des Landes Brandenburg klimabedingt der Anteil des Umweltverbundes (Fuß + Rad + Bus + Zug) am gesamten Verkehrsaufkommen von 40 % auf 60% erhöht werden. Der Anteil des Kraftverkehrs soll dementsprechend von 60 % auf 40 % reduziert werden. Die unerwünschten Nebenwirkungen des Verkehrs (CO²-Emissionen, Lärm, Unfälle etc.) sollen nachhaltig gesenkt werden.

Dies hat eine erhebliche Zunahme von ÖPNV, Fahrrad- und Fußgängerverkehrs, insbesondere des Fahrradverkehres, zur Bedingung. Der motorisierte Individualverkehr dagegen muss sich erheblich reduzieren. Grundlage hierfür ist, dass der motorisierte Individualverkehr erhebliche Umwelt- und Verkehrskosten der Gesellschaft verursacht, während ÖPNV nur mit der Hälfte der Kosten und Fahrrad- und Fußgängerverkehr nur mit einem sehr kleinen Bruchteil der Kosten die Gesellschaft belasten. Hinzu kommt, dass das Fahrradfahren sowie das Zufußgehen, im Gegensatz zu den anderen Verkehrsarten, die Gesundheit fördert und erheblich die gesellschaftlichen Gesundheitskosten zu senken hilft.

Deshalb muss das Fahrrad in Brandenburg das effektivste und ökologische Alltagsfahrzeug für Entfernungen bis 10 km werden.

Motorisierter Verkehr, ÖPNV, Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr sind als gleichberechtigt zu betrachten. Das heißt, der jeweils stärkere Verkehrsteilnehmende muss auf die Sicherheitsbedürfnisse des schwächeren Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen und sich entsprechend anpassen. Das Qualitätsniveau für die jeweilige Verkehrsinfrastruktur sind gleichberechtigt zu betrachten, das heißt insbesondere bezüglich Sicherheit, Zügigkeit und Komfort. Hinsichtlich dieser Aspekte gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen dem Kraftverkehr und Fahrradverkehr. Dieser Unterschied muss ausgeglichen werden. Nur wenn die Standards für den Fahrradverkehr angehoben werden, kann das oben genannte Ziel erreicht werden.

Motorisierter Verkehr, Fahrradverkehr und Fußgänger*innen haben unterschiedliche Geschwindigkeiten und Sicherheitsbedürfnisse, deshalb sind folgende Grundsätze für die Gleichberechtigung der Verkehrsarten aus Sicht der Brandenburger Sozialdemokrat*innen umzusetzen:

  • Ziel ist es die Vision Zero (null Tote im Straßenverkehr) zu erreichen.
  • Die Verkehrsarten Kraftfahrzeug-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr sollen dort, wo es möglich ist, getrennt sein.
  • Das Sicherheits- und Komfort-Niveau soll für die Verkehrsarten gleich hoch sein.
  • Dort, wo der Verkehr nicht getrennt werden kann, also Mischverkehre nötig sind, hat die jeweils stärkere Verkehrsart auf die Sicherheitsbedürfnisse der schwächeren Verkehrsart Rücksicht nehmen. Den Fußgänger*innen ist vorrangig ein getrennter Verkehrsweg einzuräumen.
  • Bei Mischverkehren zwischen motorisiertem Verkehr und Fahrradverkehr darf die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h innerorts betragen.
  • Verkehrskreuzungen sind sicher zu gestalten. Sicherheit geht vor Geschwindigkeit.

Für den Ausbau des Fahrradverkehrs setzen sich die Brandenburger Sozialdemokrat*innen für folgende Grundsätze ein:

  • Dem Fahrradverkehr ist deutlich mehr Platz einzuräumen. Eine gerechte Mobilität verlangt, die Flächennutzung neu zu bewerten.
  • Der Alltags- und Lastenverkehr mit dem Fahrrad sind verstärkt zu entwickeln und zu fördern. Der touristische- und Erholungsverkehr mit dem Fahrrad hat für das Land Brandenburg eine hohe Bedeutung und wird weiter ausgebaut.
  • Es sind lückenlose und alle Orte verbindende Radwegenetze zu entwickeln, die sicher, zügig und komfortabel sind.
  • Es ist ein landesweites Netz von Radschnellwegen zu bauen, das alle größeren Orte und Gemeinden miteinander verbindet.
  • Dabei sind die Radwegenetze auch unabhängig vom Auto-Straßen-Netz zu denken.
  • Bis die oben angegebenen Ziele erreicht sind, soll der Anteil für Radwegeinfrastruktur an den Investitionen des Landes in das Straßen- und Radwegenetz mindestens 25 % betragen.
  • Brandenburg als Hersteller von Mobilität soll sich auch in der Produktion von Fahrrädern und Radinfrastruktur weiterentwickeln. Eine entsprechende Wirtschaftspolitik ist zu entwickeln.
Begründung:

zu 3. Absatz, 3. Satz:
Nach einer Studie des Umweltbundesamtes belaufen sich die Kosten für die Umwelt wie Herstellung, Wartung und Entsorgung, Energiebereitstellung (Kraftstoffe & Strom), Bau & Unterhalt der nötigen Infrastruktur sowie Flächenverbrauch pro Kilometer beim PKW bei 5,66 Cent, beim Nahlinienbus 2,75 Cent, beim Pedelec 0,58 Cent und beim Fahrrad bei 0,36 Cent. (Stand 2017, Quelle: rbb24).

zu 6. Absatz, 1. Spiegelpunkt:
2018 gab es in Brandenburg 82.281 Verkehrsunfälle, mit 143 Verkehrstoten und 11.660 Verletzten.

zu 7. Absatz, 5. Spiegelpunkt:
Es gibt in Brandenburg viele historische Ortsverbindungen, die nur noch als Feld- oder Waldwege existieren. Diese wären ggf. für den Fahrradverkehr zu aktivieren und hätten den Vorteil, das zum einen die Radwege deutlich kürzer sein könnten als die Autostraßen und zum anderen das die Ortsteile der Gemeinden noch mehr zusammenwachsen können.

zu 7. Absatz, 6. Spiegelstrich:
In dem Koalitionsvertrag der Landesregierung wird ein Anteil für Radwegeinfrastruktur an den Investitionen des Landes in das Straßen- und Radwegenetz von 20 Millionen von ins-gesamt 120 Millionen Euro pro Jahr angestrebt. Dies wären 16,6 %. Allerdings braucht ein flächendeckendes und für den Alltagsverkehr geeignetes Radwegenetz deutlich mehr. Hier ist eine Nagelprobe für die angestrebte Verkehrswende. 20 Millionen Euro entsprechen gerade mal den Bau von 80 km getrennten Radwegen. Zum Vergleich die Radinitiative Michendorf hat alleine für die Gemeinde Michendorf den Bedarf für ein Radwegenetz inner-halb der Gemeinde von 76,8 km berechnet, davon wären schätzungsweise die Hälfte neu zu bauen und die andere Hälfte sicherer zu konzipieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand
Version der Antragskommission:

Zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den AK Verkehr.

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