48/I/2020 Förderung der Integration als Pflichtaufgabe der Kommunen über den aktuell angesprochenen Personenkreis des Landesaufnahmegesetzes hinaus

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung und die SPD-Mitglieder des Landtages werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass bei der anstehenden Evaluierung des Landesaufnahmegesetzes auch die Förderung der Integration von Geflüchteten mit Asyl- und Bleiberecht, EU-Ausländer*innen, andere Drittstaaten einbezogen wird, mithin das Förderziel der Programme von Migrationssozialarbeit (MSA II) und der Integrationspauschale hier verstetigt wird.

Begründung:

Integration ist dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit dem Ziel gesellschaftlicher Teilhabe für Menschen mit Migrationsbiographie. Auch die aktuelle Entwicklung in der Gesetzgebung zeigt mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (hier werden z.B. Hebammen aus Serbien, Pflegekräfte aus Brasilien und Indien angesprochen) eine anhaltende Dynamik in den Zielgruppen der notwendigen kommunalen Integrationspolitik.

Nur eine Verstetigung der fallbezogenen Förderung von Migrationssozialarbeit und deren Erweiterung auf die benannten Zielgruppen ermöglicht Beratung und Unterstützung zu Partizipationsmöglichkeiten, Bildungssystem, Arbeitsmarktintegration, Aufenthalt, Gesundheitssystem, Gesetzen und normativen Abläufen etc. Beides ebnet den Weg in ein selbstbestimmtes und selbstorganisiertes Leben und wirkt damit äußerst positiv in die kommunale Gesellschaft.

Während einige Kommunen die Kosten integrationspolitischer Aufgaben in ihren kommunalen Haushalten wegen ihrer wirtschaftlichen und damit steuerlich weniger angespannten Situation berücksichtigen können, sind andere Kommunen wegen derart nicht erreichbarer Steuereinnahmen weiterhin stark von Projektgeldern, Bundes- oder Landesförderung abhängig.

Dies betrifft auch die (lokal-)zentrale Koordinierung integrationspolitischer Aktivitäten. Aber auch dort, wo Integrationsaufgaben aus kommunalen Mitteln finanziert werden, herrscht oft ein hoher Begründungsdruck. Schließlich handelt es sich zum großen Teil um „freiwillige Aufgaben der Kommunen“ für einen Personenkreis, der bislang vom Landesaufnahmegesetz nicht erfasst wird. Sollte die Corona-Pandemie die kommunalen Haushalte noch stärker belasten und andere Förderprogramme auslaufen, wird dieser Druck zunehmen. Wenn gleichzeitig wenig Zuwanderung staatfindet, dürfte es noch schwerer werden eine politische Entscheidung für eine dauerhafte Finanzierung der mühsam aufgebauten Strukturen zu erwirken, deren Bedarf sich nicht an einer anhalten Zuwanderung, sondern an den Hilfen für bereits oben benannte Zielgruppen orientiert.  Eine Festschreibung der Förderung von Integration als Pflichtaufgabe würde den permanenten Rechtfertigungsdruck reduzieren und für Stabilität sorgen.

Wenn die Evaluierung des Landesaufnahmegesetzes ansteht, wäre es sinnvoll, diese Aufgabe zu implementieren oder vergleichbar wirkende, die kommunale Integrationsarbeit sichernde Instrumente (ggf. zweckgebundene) Unterstützung auszuprägen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand, Landtagsfraktion
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