08/I/2019 Förderung einer ausgewogenen Agrarstruktur und der Abwehr nichtlandwirtschaftlicher Investoren in Brandenburg

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Status:
Annahme

Die Regierung des Landes Brandenburg wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die den Landerwerb durch landwirtschaftsfremde Investoren in Brandenburg ausschließen, die Bodenspekulation eindämmen und eine ausgewogene Agrarstruktur zugunsten regionaler Landwirte schaffen.

Begründung:

In Brandenburg kaufen zunehmend nichtlandwirtschaftliche Investoren und ortsfremde Agrarholdings landwirtschaftliche Betriebe und Flächen, wodurch sich die Kauf- und Pachtpreise extrem erhöhen und für ortsansässige Landwirte unerschwinglich werden. Bodeneigentum in Brandenburg wird auf diesem Wege zunehmend auf Seiten von Investoren konzentriert, womit eine extrem unausgewogene Agrarstruktur zu Lasten regionaler Bauern und Landwirtschaftsbetriebe entsteht.

Schätzungen zufolge waren in Brandenburg Anfang 2017 bereits bei jedem dritten Agrarbetrieb ortsfremde, überregional aktive Investoren, darunter zunehmend außerlandwirtschaftliche Kapitalgeber, Mehrheitseigentümer. Diese Quote ist mit 36 Prozent in Brandenburg nach Mecklenburg-Vorpommern deutschlandweit am höchsten. Bei diesen Aufkäufen wird zudem verstärkt auch die Zahlung der Grunderwerbssteuer durch sogenannte „Share Deals“ missbräuchlich umgangen: Indem Investoren Unternehmensanteile erwerben, die weniger als 95 % der Gesellschaftsanteile betragen, entfällt nach aktueller Rechtslage zum einen die behördliche Genehmigungspflicht eines Kaufes als auch die Steuerpflicht auf Grunderwerb.

Es ist vor diesem Hintergrund dringend geboten, gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung dieses Ausverkaufs von Flächen zu schaffen, damit Bauern aus der Region beim Landverkauf und bei der Pacht wieder verstärkt zum Zuge kommen und ortsansässigen Unternehmen ausreichend landwirtschaftliche Produktionsflächen zur Verfügung stehen. Sofern die aktuelle Entwicklung durch gesetzliche Schritte nicht gestoppt wird, droht die ortsverbundene Landwirtschaft aus Brandenburg zu verschwinden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme

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