11/I/2020 Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit

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Status:
Nicht abgestimmt

Der SPD-Parteitag schließen sich den Forderungen des am 28. Januar 2020 gegründeten Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht an und kämpfen innerhalb der SPD für deren Umsetzung. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht erhebt folgende Forderungen:

  1. Reform des § 53 Strafprozessordnung (StPO) durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Absatz 1 StPO.
  2. Zusätzliche Aufnahme entsprechender Verschwiegenheitspflichten als arbeitsrechtliche vertragliche Nebenpflichten in die Arbeitsverträge aller Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit.
  3. Bis zur Realisierung einer Reform des § 53 StPO werden die Arbeitgeber*innen aufgefordert, die bestehenden Möglichkeiten zur Nichterteilung einer Aussagegenehmigung in vollem Umfang auszuschöpfen. Die Bereitstellung eines rechtsanwaltlichen Zeugenbeistands für betroffene Mitarbeiter*innen muss obligatorisch sein.
Begründung:

Aus der Gründungserklärung des Bündnis heißt es:

Praktiker*innen und Berufsverbände sehen seit Jahrzehnten die Notwendigkeit der Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen. Dessen Fehlen erweist sich insbesondere in jenen Arbeitsfeldern als besonders problematisch, in denen die Adressat*innen vermehrt dem Verdacht ausgesetzt sind, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen. Probleme gibt es auch in Arbeitszusammenhängen, in denen Sozialarbeiter*innen regelmäßig im Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden stehen. Schon in Kommentierungen zum SGB VIII wird unterstrichen, dass das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht ein Rudiment aus Zeiten sei, „in der das Jugendamt noch als ‚Helfer des Gerichts‘ angesehen wurde“. Ein aktuelles Rechtsgutachten unterstreicht die Dringlichkeit des Anliegens. Vor dem Hintergrund einer immer schwieriger werdenden Lage im Arbeitsfeld wurde bereits 2014 eine Arbeitsgruppe mit Praktiker*innen aus dem Feld der Fanprojektarbeit ins Leben gerufen, die um Vertreter*innen aus der Wissenschaft, der Arbeit bzw. der Arbeit mit sogenannter schwieriger bzw. gefährdeter Klientel erweitert wurde und mit der analytischen Betrachtung des praktischen, berufspolitischen und juristischen Umfelds der Fanprojekte und im Weiteren auch der Sozialen Arbeit mit auffälligen Jugendkulturen begann. Im Wissen um die zentrale Bedeutung eines Zeugnisverweigerungsrechts haben nunmehr die Bundesverbände verschiedenster Felder der Sozialen Arbeit beschlossen, in Vertretung Ihrer Mitglieder, der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die durch das Fehlen eines Zeugnisverweigerungsrechts konkret Betroffene der jetzigen Regelung sind, das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) zu gründen.

Gründungsmitglieder des BfZ sind:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork / mobile Jugendarbeit
  • Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit – DBSH
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte
  • Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“
  • ado – Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e. V.
  • AWO-Passgenau e.V. (Trägerverbund der AWO-Fanprojekte)
  • Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj – KOS

Der SPD-Parteitag sollten sich dieser Forderung anschließen und für deren Umsetzung kämpfen. In der Praxis kann es bis zur Beugehaft von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern kommen, die gegen ihre eigene Klientel aussagen müssen, was u.U. Vertrauensaufbau zu schwierigen Klientelen in der Straßensozialarbeit und in Fanprojekten und mithin präventive Arbeit gegen Kriminalität zu Nichte macht. Selbstverständlich ist damit nicht gemeint, dass es eine Zeugnisverweigerungspflicht gibt. In schwerwiegenden Fällen kann ein*e Sozialarbeiter*in nach wie vor aussagen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand
Version der Antragskommission:

Zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an die ASJ Brandenburg.

Barrierefreies PDF:

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