05/I/2015 Funktionalreform gestalten

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Status:
Ablehnung

Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, bei der Ausgestaltung und Implementation der anstehenden Kreisgebietsreform und einer in Zukunft möglicherweise anstehenden Kommunalreform folgende Punkte zu beachten:

Die Reformen sollten im ständigen, vom gegenseitigen Respekt geprägten Austausch mit den betroffenen Bürgern und kommunalen Verantwortungsträgern geschehen.

Das Ziel müssen starke, autarke und selbständige Einheiten sein, die auch finanziell überlebensfähig sind. Dazu müssen, wo notwendig, Entschuldungen durchgeführt werden. Außerdem muss das Land bei Notwendigkeit über eine Neuordnung der Finanzierung von Kreisen und Kommune nachdenken, um auch die Leistungsfähigkeit kommunaler Einheiten  insbesondere im ländlichen Raum zu gewährleisten.

Bei der Schaffung größerer Einheiten muss die demokratische Verwurzelung vor Ort geschützt und gegeben falls gestärkt werden – Lokalpolitik muss weiterhin auch “vor Ort im Dorf” stattfinden können. Dafür sind neue Möglichkeiten der Beteiligung, etwa über das Internet, auszuprobieren.

Ortsbeiräte und die Gemeindevertretungen amtsangehöriger Gemeinden sind in ihren Kompetenzen zu stärken. Ortsbeiräte sollten grundsätzlich ein eigenes Budget zur Verfügung haben, mit der sie etwa die Einrichtung und Unterhaltung von Bürgertreffs oder straßenbauliche Maßnahmen im geringen Umfang selbst finanzieren können. Bestehende Ortsbeiräte sollen nicht abgeschafft werden. Ortsbeiräte müssen in allen Ortsbeiräten bestehen.

Amtsdirektoren sind direkt von den Bürgern der amtsangehörigen Gemeinden zu wählen.

Auch nach der Kreisgebietsreform und einer möglichen Kommunalgebietsreform müssen die Serviceangebote der Verwaltung weiterhin erreichbar für die Bürger bleiben – auch im ländlichen Raum. Dafür sind wo notwendig dezentral Servicecenter einzurichten oder mobile Servicecenter (“Bürgeramts-Busse”) zu erproben. Außerdem sollten soweit möglich Verwaltungsdienste auch über das Internet in Anspruch genommen werden können, ohne das aus dieser Option eine Ausschließlichkeit folgt. Für die Beschäftigten der Kommunen müssen dennoch zumutbare Arbeitswege gewährleistet bleiben. Die Gelegenheit einer Reform sollte auch genutzt werden, um Kreise und Kommunen bei der Bewältigung des demographischen Wandels in ihrer Mitarbeiterstruktur zu unterstützen.

Begründung:

Unsere Kommunen und Kreise sind das Fundament unserer Demokratie – hier gestalten Bürgerinnen und Bürger ihr unmittelbar ihr persönliches Umfeld. Nirgendwo sonst können demokratische Teilhabe und die Auswirkungen eigenes politisches Engagement so direkt erlebt werden. Ohne starke und funktionierende Kommunen wäre uns aller Alltagsleben kaum vorstellbar – die Leistungspalette in der Verantwortung unserer Gemeinden, Städte und Kreise reicht vom öffentlichen Nahverkehr über lokale Infrastrukturpolitik, die Bereitstellung von Schulen und Kitas bis hin zur Wasserver- und Müllentsorgung.

Diese wichtige Rolle als Kern und Keimzelle unserer Demokratie und Gewährleisteter vielfältiger lebensnotwendiger öffentlicher Leistungen können die Kommunen aber kaum gerecht werden:

  • Wenn die Entscheidungsprozesse und verantwortlichen politischen Akteure nicht mehr ausreichend vor Ort verwurzelt sind und den Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl fehlt, sich in lokale politische Fragen einbringen zu können,
  • Wenn die gewählten lokalen Vertreter der Bevölkerung keine realen Entscheidungsspielräume mehr haben, weil ihnen etwa Entscheidungen faktisch vorgegeben werden oder
  • Wenn kommunale Einheiten etwa aufgrund fehelender finanzielle Ausstattung nicht mehr zur effektiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Lage sind.

Die Idee kommunaler Selbstverwaltung lebt von starken, autarken und somit bis zu einem gewissen Grad unabhängigen kommunalen Einheiten. Um diese und die demokratische Bürgerbeteiligung in ihnen zu gewährleisten haben wir die obigen Forderungen aufgestellt.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung

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