24/I/2016 Gleichstellungspolitik

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Status:
Ablehnung

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. die Frauen- und Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg zu fördern und als Querschnittaufgabe maßgeblich in alle Fachpolitiken zu integrieren, das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm mit Maßnahmenpaket zu erweitern. Zuschüsse für freie Träger sowie förderfähigen Aufwendungen für Veranstaltungen, Tagungen und Lehrgänge dürfen nicht unterhalb des Haushaltsansatzes von 2016 zzgl. Tarifangleichung verabschiedet werden.
  2. die Gleichstellung als Querschnittaufgabe in der Finanzpolitik des Landes zu verankern. Dafür soll der Landeshaushalt stufenweise einer Überprüfung auf seinen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern unterzogen werden. Im Haushaltsplan soll dafür abgebildet werden, wie der Anteil von Frauen und Männern bei den Mittelempfangenden ist bzw. welche konkreten Gleichstellungsziele mit den Ausgaben erreicht werden. Dazu soll jedes Kapitel des Haushaltsplans mit Beginn der Haushaltsaufstellung 2017/2019 einer Gleichstellungsprüfung unterzogen werden, beginnend mit fünf Titeln pro Kapitel. Die einbezogenen Titel sind jährlich um fünf pro Kapitel bzw. entsprechende Produkte zu erweitern.
  3. die Kapazitäten der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Zufluchts- und Beratungsstätten für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder angesichts der Strukturreform zu erhalten und die Vernetzung weiter zu stärken
  4. die frauenpolitischen Strukturen wie den Frauenpolitischen Rat und die Mädchenarbeit mit ihren Koordinations- und Vernetzungsstellen stärker zu fördern.
Begründung:

zu 1.) Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm ist ein auf Initiative des Frauenpolitischen Rates eingeführtes Instrument, das nur wirkt, wenn es kontinuierlich mit Leben gefüllt wird. Hier darf die Landesregierung in ihren Anstrengungen nicht nachlassen.

zu 2.) Die Einführung von Gender Budgeting war vom Landesparteitag der SPD beschlossen und nicht umgesetzt worden, auch weil das von der Linken geführte Finanzministerium sich dazu nicht in der Lage sah. Mit diesem Beschlussentwurf wird ein konkretes Vorgehen vorgeschlagen und damit die Arbeit vorstrukturiert.

zu 3.) Die Reform der Kommunalstrukturen steht vor der Tür. Dabei droht die Gleichstellungsstruktur und die Hilfestruktur gegen häusliche Gewalt ausgedünnt zu werden. Beide müssten strukturell gestärkt werden.

zu 4.) Die Geschäftsstelle des FPR ist unterausgestattet und die KUKMA in ihrem Fortbestand gefährdet. Beide sind notwendig für eine gute Frauenpolitik im Land und sollen in Zukunft besser ausgestattet und miteinander verknüpft werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Begründung:

  • notwendige Verwaltungsaufwand ist in der geforderten Zeitschiene nicht umsetzbar
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä01 zum 24/I/2016 Ändern 7 ff. Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen in der SPD Brandenburg Ersetze den gesamten Antragstext sowie die Begründung durch: Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung werden aufgefordert, die Frauen- und Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg weiter zu entwickeln und als Querschnittaufgabe maßgeblich in alle Fachpolitiken zu integrieren. Hierbei sollen folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden:
  • Bis Ende 2017 Entwicklung eines Konzepts zur Einbindung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und den Erhalt der professionellen Arbeitsstrukturen im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform.
  • Der Landeshaushalt soll ab 2019 stufenweise überprüft werden, inwieweit er zur Gleichstellung von Frauen und Männern beiträgt. Bis 2017 soll hierzu ein entsprechendes Prüfverfahren initiiert werden, das die haushalterischen Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern systematisch überprüft.
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung werden aufgefordert, die Frauen- und Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg weiter zu entwickeln und als Querschnittaufgabe maßgeblich in alle Fachpolitiken zu integrieren. Hierbei sollen folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden:

  • Bis Ende 2017 Entwicklung eines Konzepts zur Einbindung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und den Erhalt der professionellen Arbeitsstrukturen im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform.
  • Der Landeshaushalt soll ab 2019 stufenweise überprüft werden, inwieweit er zur Gleichstellung von Frauen und Männern beiträgt. Bis 2017 soll hierzu ein entsprechendes Prüfverfahren initiiert werden, das die haushalterischen Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern systematisch überprüft.
Beschluss-PDF:

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