40/I/2022 Günstige Vermietung von Bestandswohnraum nicht bestrafen

Status:
Annahme

Privaten Vermieter*innen, welche ihre Wohnungen unter zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete an Dritte vermieten, ohne dass eine familiäre Verbindung besteht, darf nicht pauschal die Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen werden. Die SPD soll sich dafür einsetzen, den § 21 Einkommensteuergesetz entsprechend anzupassen. 

Dabei soll die bisherige pauschale Regelung durch eine Einzelfallprüfung ersetzt werden. Damit kann die Begünstigung von innerfamiliärer Vermietung verhindert und gleichzeitig günstige Vermietung an Dritte ermöglicht werden.

Zusätzlich muss geprüft werden, ob die bisher bestehende Regelung zu steuerlichen Vorteilen für Vermietungen unterhalb des Mietspiegels sinnvoll ausgeweitet werden können, indem zum Beispiel die Grenze von 50% der ortsüblichen Vergleichsmiete aus § 21 EStG abgesenkt wird.

Begründung:

Wohnen wird in vielen Teilen Deutschlands zunehmend zum Luxusgut. Viele Menschen müssen immer größere Teile ihres Gehaltes für die Miete ausgeben. Dem ist langfristig nur durch verstärkten Neubau entgegenzuwirken. Jedoch ist es insbesondere in Zeiten rasant steigender Preise notwendig, Mieter*innen schnell und zielgerichtet zu entlasten. Dafür sollten Regelungen überarbeitet werden, welche Vermietende steuerlich benachteiligen, sofern sie ihre Wohnungen günstiger vermieten. Aktuell müssen private Vermieter, um im galoppierenden spekulationsgetriebenen Mietmarkt keine steuerlichen Nachteile zu riskieren, regelmäßig ihre Mieten erhöhen. Die aktuelle Regelung im Einkommensteuergesetz sieht nämlich vor, bei Vermietungen, welche unter 66% des ortsüblichen Preises (Mietspiegels) liegen, die Gewinnerzielungsabsicht infrage zu stellen. Somit können Kosten, welche durch die Vermietung entstehen, nicht mehr vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch wird günstige Vermietung bestraft, welche eigentlich gefördert werden soll. 

Diese Regelung wird mit dem Schutz vor Steuerflucht durch innerfamiliäre Vermietung begründet. Dies ließe sich jedoch auch durch genauere Prüfung in einzelnen Fällen verhindern. Damit würden günstige Vermietungen gefördert, statt sie zu bestrafen und ein Beitrag geleistet, die Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt zu durchbrechen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Überweisungs-PDF: