23/I/2022 Investitionen in Bildung: Gezielt die Schaffung zusätzlicher Kita- und Schulplätze fördern!

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD Brandenburg engagiert sich auch weiterhin für gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit im ganzen Land ein. Daher setzt sich der Landesparteitag dafür ein und fordert die SPD-Landtagsfraktion sowie die entsprechenden SPD-Ministerinnen dazu auf, ein weiteres Investitionsförderprogramm für den Bau dringend benötigter zusätzlicher Kita- und Schulplätze aufzulegen. Das Investitionsförderprogramm soll Fördermittel in Höhe von 500 Millionen Euro bereitstellen. Antragsberechtigt sind Städte- und Gemeinden, die gemäß aktueller Kitabedarfs- und/oder Schulentwicklungsplanung noch zusätzliche Betreuungs- und Schulplätze bauen müssen. Die Förderquote soll je Investitionsmaßnahme mindestens 50 vom Hundert betragen.

 

Begründung:

Die SPD Brandenburg hat sich seit über 30 Jahren für gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit im ganzen Land eingesetzt. Unsere Landesverfassung garantiert im Artikel 29 das Recht auf Bildung und verpflichtet in Artikel 30 zugleich das Land als auch die Träger kommunaler Selbstverwaltung Schulen einzurichten und ausreichend Schulplätze zu schaffen. Darüber hinaus garantiert das Kitagesetz ein Recht auf Betreuung in einer Kindertagesstätte.

Grundvoraussetzungen dafür ist, dass ausreichend Betreuungs- und Schulplätze vorhanden sind. In unserem Regierungsprogramm 2019 – 2024 haben wir bereits festgestellt, dass es sich in Brandenburg gut leben lässt und immer mehr Menschen nach Brandenburg ziehen. Vor allem junge Familien suchen sich bewusst Brandenburg als neue Heimat.

Das ist ein Erfolg, auf den wir Sozialdemokrat*innen mit Recht stolz sein dürfen.

Die Bevölkerungsvorausschauen des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) prognostiziert für viele Städte und Gemeinden bis 2030 ein anhaltendes und teils sehr dynamisches Wachstum. So schön das auch ist, das Wachstum muss gestaltet werden und führt folglich zu Handlungsbedarfen.

Die damit einhergehenden notwendigen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur sind größtenteils so umfassend, dass selbst finanzstarke Kommunen an ihre absolute Belastungsgrenze geraten. Immer wieder verdeutlichen Veröffentlichungen des KfW-Kommunalpanels, des Städte- und Gemeindebundes sowie der Kommunale Finanzreport der Bertelsmann Stiftung, wie hoch der Investitionsstau bei Kommunen ist. So investieren brandenburgische Kommunen nur halb so viel wie bayrische Kommunen.

Die vielen Kitabedarfsplanungen als auch die Schulentwicklungsplanungen im Land verdeutlichen den enormen Fehlbedarf an Betreuungs- und Schulplätzen. Nicht selten müssen Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler etliche Kilometer weit fahren, um überhaupt eine Kita oder eine Schule besuchen zu können.

Das ist nicht nur ein Phänomen in Städten und Gemeinden, die an Berlin grenzen. Auch viele Kommunen in zweiter und dritter Reihe, bzw. entlang von Verkehrsachsen werden immer attraktiver für Familien mit kleinen Kindern.

Auch unsere politischen Ziele sind aktuell gefährdet. Was nützt ein kostenloser Kindergartenplatz, wenn am Wohnort oder in der Region gar kein freier Kitaplatz vorhanden ist?

Die bisherige und aktuelle Praxis, dass die Kommunen den notwendigen Bau von Kitas und Schulen oftmals nur unter Zuhilfenahme von hohen Krediten finanzieren müssen, wird unserer sozialdemokratischen Priorität für Bildung in keiner Weise gerecht.

Im Jahr 2022 standen für das Land Brandenburg 70 Millionen Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm KIP II Bildung – Schulen zur Verfügung. Die beantragte Summe aus den Kommunen beliefen sich auf über 670 Millionen Euro. Es ist fast wie ein Lottospiel: Erhält die Kommune Fördergelder oder nicht?

Gerade in unseren beiden kleinen Gemeinden Borkheide und Borkwalde, die durch den starken Zuzug neue kommunale Bildungseinrichtungen bauen müssen, sind Fördermittel existenziell. Andernfalls müssen weitere hohe Kredite aufgenommen werden. Für andere notwendige Maßnahmen fehlen dann die entsprechenden Finanzmittel.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Version der Antragskommission:

Die Antragskommission empfiehlt dem Antragssteller eine Umformulierung im Sinne der Fortführung des KIP Bildung ohne die Festlegung einer Fördersumme und fester Förderquote im Antrag.

Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä1 zum 23/I/2022 Ergänzen 7/8-16 SPD UB Dahme-Spreewald Ergänzung in Zeile 7: (…) für Neu- und Umbau dringend benötigter (…) Streichung der Zeilen 8-16 Änderungsantrag (PDF)
Text des Beschlusses:

Die SPD Brandenburg engagiert sich auch weiterhin für gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit im ganzen Land ein. Daher setzt sich der Landesparteitag dafür ein und fordert die SPD-Landtagsfraktion sowie die entsprechenden SPD-Ministerinnen dazu auf, ein weiteres Investitionsförderprogramm für den Neu- und Umbau dringend benötigter zusätzlicher Kita- und Schulplätze aufzulegen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Zustimmung
  • Bedarf zweifelsohne weiterhin hoch (hohe Überzeichnung KIP II Schule) -> erste Überlegungen mit StK und MdFE zur Fortführung
  • Die MBJS-Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms Ganztag soll voraussichtlich im Oktober 2023 in Kraft treten.
  • Für die investive Flankierung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote ab 2026 stehen damit in Brandenburg insgesamt rund 119 Mio. Euro zur Verfügung.
Überweisungs-PDF: