57/I/2017 Investive Schlüsselzuweisung als Basis kommunaler Investitionen

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Status:
Annahme

Die SPD Brandenburg setzt sich für die Weiterführung der investiven Schlüsselzuweisung nach Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 ein. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, in der Koalition noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung zur Fortsetzung der Zahlung der investiven Schlüsselzuweisung an die Kommunen des Landes abzustimmen und vorzulegen.

Begründung:

Aus den Mitteln des Solidarpaktes wurde den Kommunen des Landes in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten eine investive Schlüsselzuweisung für die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen gezahlt. Insbesondere Kommunen in Haushaltsnotlage wurden/werden so in die Lage versetzt, trotzdem wichtige Investitionen zu tätigen, da diese Mittel nicht zum Haushaltsausgleich eingesetzt werden dürfen. Insbesondere können und konnten die Mittel der investiven Schlüsselzuweisung auch zur Kofinanzierung von anderen Fördermitteln eingesetzt werden. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 endet auch die Zahlung der investiven Schlüsselzuweisung. Damit entfiele für viele Kommunen einen wichtige Einnahmequelle. Dramatisch wäre das für Kommunen in Haushaltsnotlage, die kaum noch investieren könnten.

Daher muss zeitnah eine Lösung für die Fortführung der investiven Schlüsselzuweisung ab 2020 gefunden werden. Eine Vertagung in die nächste Legislaturperiode ist nicht sinnvoll. Bevor ein neuer Landtag eine Regelung gefunden, diese in Gesetze umgesetzt und einen Haushalt für 2020 beschlossen hat, ist für die Kommunen das Jahr 2020 gelaufen. Die Brandenburger Kommunen brauchen Planungssicherheit und daher zeitnah eine Lösung für die Fortführung der investiven Schlüsselzuweisung!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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