50/I/2016 Kennzeichnungspflicht für Produktplatzierungen auf Youtube

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Status:
Annahme

Die SPD Brandenburg setzt sich dafür ein, dass verpflichtende Regelungen zur Kennzeichnung von gewerblichen Produktplatzierungen für in Deutschland produzierte Youtube-Videos geschaffen werden, um insbesondere minderjährige Zuschauer/innen, die oft den überwiegenden Teil der Zuschauer/innen ausmachen, klar und deutlich auf die Werbefunktion von häufig als unabhängig wahrgenommenen Videos hinzuweisen.

Begründung:

Youtube bietet nicht nur die Gelegenheit, sich selbst in Form von Videos zu verwirklichen, sondern gibt einigen Youtuber/innen seit mehreren Jahren auch die Gelegenheit, ihr Hobby zum Beruf zu machen und mit der Produktion von Videos Geld zu verdienen. Dies ist kein Randphänomen mehr: Zahlreiche populäre Youtuber/innen haben hunderttausende, einige viele Millionen Abonnenten. Die wirtschaftlich erfolgreichsten von ihnen – wie etwa der schwedische Youtuber „PewDiePie“ mit über 47 Millionen Abonnenten – sind inzwischen zu Millionären geworden. Auch der deutsche Youtube-Markt wächst weiter rasant. Viele Jugendliche greifen nicht nur zur Unterhaltung, sondern auch bei der Suche nach Orientierung und Informationen auf unzähligen Feldern – vom Kleidungstil über soziales Verhalten bis hin zur Bewältigung großer Lebensfragen – auf die Tipps und Ansichten dieser Youtuber/innen zurück. Besonders bekannt, aber nur ein kleiner Bereich in der weiten Youtube-Welt, sind beispielsweise Videos mit „Schminktipps“ und „Flirttipps“. Auch der Kanzlerinneninterviewer „LeFloid“ mit seinen ca. drei Millionen Abonnenten gehört zu den erfolgreicheren Youtuber/innen.

Aufgrund ihrer Ratgeberfunktion können viele Youtuber/innen auch erheblichen Einfluss auf das Konsumverhalten ihrer Zuschauer/innen gewinnen. Dies hat die Werbeindustrie für sich entdeckt: Youtuber/innen können inzwischen nicht nur durch die den Videos vorgeschaltete Werbung, sondern auch durch gezielte Produktplatzierungen in ihren Videos Geld verdienen – je nach Art der Platzierung und Reichweite des Youtubers/der Youtuberin teils erhebliche Beträge. Da das Medium „Youtube“ noch relativ neu ist, hat der Gesetzgeber noch keine entsprechenden Regelungen für Produktplatzierungen erlassen. Dies bieten einigen Youtubern/innen die Möglichkeit, Produktplatzierungen sehr zu verschleiern oder gar unkenntlich zu machen. Die vielfach jungen Zuschauer/innen konsumieren dann im Glauben, die unabhängige Meinung eines Youtubers/einer Youtuberin mit oft hohem Identifikationspotential für die Zielgruppe zu hören, effektiv Werbebotschaften. Diesem Missbrauchspotential möchten wir durch eine Einführung einer verbindlichen Kennzeichnung von Produktplatzierungen in Youtube-Videos vorbeugen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand
Version der Antragskommission:

Begründung:

  • zur Diskussion in der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen und im Arbeitskreis Digitale Gesellschaft
Stellungnahme(n):
Beschlussfassung durch den SPD-Landesvorstand Annahme in geänderter Fassung Die SPD Brandenburg setzt sich dafür ein, dass verpflichtende Regelungen zur Kennzeichnung von Werbeinhalten für in Deutschland zur Verfügung gestellte Videos für Online-Videoportale und Livestreams sowie andere Influencer-Inhalte wie Blogs oder Vblogs geschaffen werden, um insbesondere minderjährige Zuschauer/innen, die oft den überwiegenden Teil der Zuschauer/innen ausmachen, klar und deutlich auf die Werbefunktion von häufig als unabhängig wahrgenommenen Videos hinzuweisen. Die SPD Brandenburg fordert daher:
  • Da § 58, Rundfunkstaatsvertrag zur Regelung von gewerblichen Produktplatzierungen auf Youtube nur begrenzte, tatsächliche Regelungswirkung besitzt, muss dieser um eine Definition einer ausreichenden Kennzeichnung ergänzt werden. Diese muss für alle potentiellen Zuschauer/innen eindeutig erkennbar sein.
  • Des Weiteren ist das Gesetz bezüglich der sogenannten Produktionshilfen zu ändern. Produktionshilfen sind Produkte für die Youtuber/innen keine finanzielle Zuwendung erhalten, diese jedoch gezielt für Werbezwecke geschenkt bekommen. Bisher müssen Produktionshilfen erst kenntlich gemacht werden, wenn diese mehr als 1 % der Produktionskosten oder 1000,- Euro ausmachen. Diese Grenze ist auf 50,- Euro zu senken. Auch hier ist eine verpflichtende Definition für eine eindeutig erkennbare Kennzeichnung zu finden.
  • Des Weiteren ist ein Gesetz zu schaffen das vorschreibt, sogenannte „Affiliate Links“ (Links zu den Produkten in der Infobox) als Werbung zu kennzeichnen, da es sich hierbei um eine klare Kaufempfehlung handelt.

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