20/I/2022 Komplette Kostenübernahme für Schulen und Schulerweiterungen in Brandenburg durch das Land Brandenburg

Status:
Ablehnung

1. Die Brandenburger Landesregierung wird aufgefordert, Verantwortung für und Konsequenzen aus Beschlüssen des Brandenburger Landtages, sei es finanziell, personell, sachlich in zumutbarer Form selbst zu tragen und die Kommunen und Kreise zu entlasten.

Dies betrifft insbesondere den Bau und die Unterhaltung von staatlichen Schulen, staatlichen Kitas, Kitagebühren und Essensgeld für Kinder an staatlichen Einrichtungen.

2. Wir fordern vollständige Transparenz und Beratung von Planungs-, Bau-, Ausstattungs-, Personal- und Schülerrichtlinien aller Typen staatlicher Schulen in Brandenburg.

Begründung:

Laut Brandenburger Schulgesetz ist die Kommune ebenso wie der Landkreis verpflichtet, einen Schulbedarfsplan zu erstellen und je nach Schülerentwicklung die erforderlichen Anforderungen des Landes einzurichten. Dabei fallen Grundschulen in die finanzielle Zuständigkeit der Kommunen und die weiterführenden Schulen in die des Kreises. Das Lehrpersonal fällt haushälterisch dem Land Brandenburg zu. Das techn. Personal dem jeweiligen Schulträger.

Aufgrund des starken Bevölkerungszuwachses in den letzten Jahren in MOL hat es gerade im Bereich der Schulentwicklung und Schulpolitik erhebliche Konflikte gegeben, die sich im Wesentlichen um Kosten und Standorte begründet haben. Auch das Thema Ein- bzw. Zweizügigkeit wird häufiger zum Konflikt. Sowohl von der Betrachtung der pädagogisch didaktischen Lehrerkenntnis her als auch von der Schließung bzw. Erhalt der jeweiligen Schule. Entscheidend für die Frage ist in der Regel eine ungeklärte Finanzierung der Erweiterung oder Neubaus einer Schule für die zuständigen Kostenträger.

Deshalb eine übersichtliche pragmatische Lösung für alle Bildungseinrichtungen im Land Brandenburg!

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

grundsätzlich kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und in Zuständigkeit des jeweiligen Trägers

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