40/I/2017 Ländliche Entwicklung braucht Leuchttürme – Für starke Städte im ländlichen Raum

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Status:
Erledigt

Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, die Entwicklung des ländlichen Raumes auf starke Standorte mit Ausstrahlungskraft zu konzentrieren.

Begründung:

Starke Städte stoppen durch attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen die Abwanderung von jungen Fach- und Führungskräften. Wirtschaftliche Entwicklung braucht Fach- und Führungskräfte in den jeweiligen Regionen. Ein Mangel an entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führt langfristig zur Abwanderung von Wirtschaftsbetrieben aus dem ländlichen Raum.

Um diese Entwicklung sinnvoll voranzutreiben, ist eine kritische Bevölkerungszahl notwendig; 30.000 bis 50.000 Einwohner sind dabei als untere Grenze in den jeweiligen Städten für ihre Rolle als regionaler Entwicklungsmotor anzusehen.

Dabei sind insbesondere historisch gewachsene Standorte zu bevorzugen, um den ökonomischen Aufwand für unser Land zu reduzieren.

Diese Städte sind Zentren des ländlichen Raumes, die wiederum in ihre Region als Wachstumskern strukturpolitisch wirken werden. Ein Hauptziel unserer Politik muss die Reduzierung der Abwanderung größerer Bevölkerungsteile aus dem ländlichen Raum sein. Daher ist die Entwicklung und das Fortführen der erfolgreichen Politik „Stärken stärken“ des Land Brandenburg ein wesentliches Ziel unserer zukünftigen politischen Arbeit.

Starke Standorte müssen sowohl in der jeweiligen Region, als auch untereinander gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vernetzt werden und erreichbar sein. Gleiches gilt auch für die Verbindung nach Berlin.

Starke Städte stoppen durch attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen die Abwanderung von jungen Fach- und Führungskräften. Wirtschaftliche Entwicklung braucht Fach- und Führungskräfte in den jeweiligen Regionen. Ein Mangel an entsprechenden Mitarbeitern führt langfristig zur Abwanderung von Wirtschaftsbetrieben aus dem ländlichen Raum.

Um junge Menschen in der Region zu halten, müssen wir ihnen interessante Perspektiven bieten. Daher müssen wir die Entwicklung von attraktiven Ausbildungs- und Studienplatzangeboten langfristig unterstützen und fördern. Wir wollen dabei im Hochschulbereich fächerbezogene Konkurrenzsituationen grundsätzlich vermeiden.

Ein Miteinander von unmittelbaren staatlichen und von anderen, durch kommunale oder kirchliche Institution sowie privaten Anbietern getragene Hochschulen und Universitäten, ist im Sinne der ländlichen Entwicklung ausdrücklich erwünscht. Es ist Aufgabe der Landesregierung, diesen Hochschulstandorten in Zukunft als Förderschwerpunkten besondere Beachtung zukommen zu lassen.

Um diese gute Entwicklung voranzutreiben, ist die Konzentration der vorhandenen, notwendigen öffentlichen Infrastruktur an Kommunal- und Landesinstitutionen auf diese Städte ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Damit erfolgt die notwendige Stärkung der Anker im ländlichen Raum. Eine Verteilung dieser Institutionen auf eine Vielzahl von Standorte ist nicht zielführend.

Gleichwohl müssen auch die Städte, die Institutionen im Rahmen dieser Entwicklung abgeben, in der Übergangsphase durch finanzielle Mittel besonders unterstützt werden.

Die Ansiedlung von zusätzlichen öffentlichen Einrichtungen und Institutionen in weiteren Städten des ländlichen Raumes liegt im Verantwortungsbereich der Landesregierung und den jeweiligen Kreistagen – dies ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Regionalentwicklung erwünscht und wird auch durch die Landesregierung ausdrücklich unterstützt.

Dieser Antrag ist auch ausdrücklich als Ergänzung zum Leitantrag “Unser Land zusammenhalten“ zu verstehen, denn nur ein verständnisvolles Miteinander der Kommunen im ländlichen Raum sichert eine weitere erfolgreiche Entwicklung und bringt unser Land voran, um weiterhin für alle liebens- und lebenswert zu bleiben.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Begründung: Erledigt durch Annahme von Antrag 01/I/2017 „Unser Land zusammenhalten“.

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