68/II/2023 Lärmblitzer in ganz Brandenburg einsetzen - gesetzliche Grundlage schaffen

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Die sozialdemokratischen Mitglieder der Fraktionen Brandenburgs und der Brandenburger Gemeinden sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung und der Gemeinden und auch der Bundestagsfraktion und der Bundesregierung setzen sich dafür ein, dass

  1. landesweit sogenannte „Lärmblitzer“ an exponierten Stellen eingerichtet werden,
  2. die gesetzlichen Grundlagen für die strafrechtliche Verfolgung von Führern von lärmverursachenden Fahrzeugen geschaffen werden.

 

Begründung:

Berlin und andere Großstädte in Deutschland planen nicht nur die Geschwindigkeitsüberwachung auszuweiten. Auch den Verkehrslärm wollen die Behörden eindämmen. Insbesondere die mutwillige Überschreitung der maximal erlaubten db-Werte durch zu laute Auto- und Motorradgeräusche soll nicht mehr ungestraft bleiben. Die Behörden in Berlin wollen 2023 nicht nur zehn neue Blitzer zur Tempoüberwachung aufstellen, sondern auch Lärmblitzer aus Frankreich ausleihen und in der Innenstadt testen.

Der Lärmblitzer „Medusa“ ist seit 2019 in Frankreich im Einsatz. Zunächst wurde er versuchsweise eingesetzt, um Lärmquellen zu erkennen und zuzuordnen. Mittlerweile sind die Messgeräte in Paris und in weiteren Städten in Frankreich, wie in Nizza und Toulouse, testweise im Einsatz.

Wie funktioniert der Lärmblitzer?

Der Lärmblitzer besteht aus zwei Grund-Komponenten: den Laustärkensensoren „Medusa“ und dem Radar „Hydra“. Auch wenn das Überwachungssystem sich noch im Prototyp-Stadium befindet, soll es bald in der Praxis eingesetzt werden. Die Lärmblitzer nehmen ihre Umgebung durch vier Mikrofone und einer 180-Grad-Weitwinkel-Kamera wahr. Durch die eingebaute Software kann das Überwachungssystem genau feststellen, von welchem Fahrzeug wie viel Lärm verursacht wird.

Um die Lärmbelästigung adäquat strafrechtlich verfolgen zu können, müsste der Staat die aktuelle Gesetzeslage ändern. Im Moment wird im Bußgeldkatalog das Autoposing bestraft. Beschrieben wird das Autoposing als das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren. Die Strafe ist ein Bußgeld bis zu 100 Euro.

Nicht nur in Brandenburg, sondern im gesamten Bundesgebiet kommt es immer wieder zu großen Lärmbelästigungen durch „frisierte“ Fahrzeuge, Überdrehen des Motors, sowie durch Fahrzeuge mit laut aufgedrehten Musikempfängern, bzw. durch übermäßige Verstärker-Anlagen.

Diese Fahrzeuge sind in weiter Umgebung zu hören und stören die Nachtruhe der Anwohnenden. Besonders betroffen sin Anwohner in unmittelbarer Nähe von Ampelanlagen. Dies hat gesundheitliche Probleme zur Folge, die vermeidbar wären. Da heute schon maximale db-Werte von Autos reglementiert sind, ist das mutwillige rücksichtslose Verhalten der Fahrer solcher Fahrzeuge strafrechtlich bewertbar. Voraussetzung ist die Aufstellung von Lärmblitzern nach französischem Vorbild.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion (Konsens)
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Überweisungs-PDF:

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