62/I/2020 Lärmschutz für die Gemeinden Walsleben und Fehrbellin an der Autobahn A 24

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Mitglieder der Regierung und die SPD-Abgeordneten des Landtages des Landes Brandenburg werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der aktuellen Baumaßnahmen an der Autobahn A 24 mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge getragen wird, dass die Gemeinden Walsleben und Fehrbellin in Ostprignitz-Ruppin vor dem Lärm dieser Autobahn geschützt werden.

Begründung:

Seit Jahren bemühen sich die Walslebener Einwohner*innen zusammen mit der Gemeindevertretung und dem Amt Temnitz um die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen. Durch das Dorf verläuft die Autobahn A 24. Es wurde beim Bau der Strecke in den 1970er Jahren durch die Autobahn geteilt. Die Lärmbelästigung für die Bewohner*innen der Gemeinde nimmt durch hohes Verkehrsaufkommen und insbesondere zunehmenden Güterverkehr stetig zu. Wie stark der Lärm ist, belegen wiederholt durchgeführte Messungen. Wiederkehrende Spitzenwerte werden bei Tag und Nacht nachgewiesen.

Neben vielen erfolglosen Einzeleingaben haben sich im Jahr 2018 mehrere Bürger*innen zusammengeschlossen und eine Petition auf den Weg gebracht. Diese wurde vom zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg mit nicht nachvollziehbaren Argumenten abgelehnt. So wurde vom Landesbetrieb zuletzt im März 2020 erklärt, dass der finanzielle Aufwand für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen in Walsleben in keinem Verhältnis zur Zahl der betroffenen Einwohner*innen stehen würde. Auch wurde den Petenten erklärt, dass eine Lärmsanierung eine „freiwillige Leistung“ sei, auf die kein rechtlicher Anspruch bestünde. Die Lebensqualität hunderter Bürger*innen sollte aber nicht nur eine Frage rechtlicher Ansprüche sein. Für vergleichbare Kommunen an der A 24, an die die Autobahn grenzt, gleichwohl aber nicht hindurchführt, werden zudem Lärmschutzmaßnahmen realisiert (z. B. in Flatow).

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg prüft zurzeit auch die Errichtung von bis zu 80 LKW-Stellplätzen in Walsleben. Die Gemeinde hat sich bereits gegen diese Baumaßnahme ausgesprochen. Sollte sie dennoch umgesetzt werden, wäre das Dorf einer noch viel stärkeren Lärm- und Umweltbelastung ausgesetzt. Dem muss unbedingt Einhalt geboten werden.

Auch die Gemeinde Fehrbellin hat an die A 24 angrenzende Ortschaften, deren Bewohner*innen erheblich unter dem Verkehrslärm leiden. Zuletzt angemahnte Maßnahmen zum Lärmschutz bspw. für den Ortsteil Langen wurden ohne ausreichende Argumentation abgelehnt.

Aktuell findet der Ausbau der A24 statt, welcher mit dem zunehmenden Verkehrsaufkommen begründet wurde. Trotzdem finden keine angemessenen Lärmschutzmaßnahmen statt. In Anbetracht des Umstandes, dass die Bauausführung im Vergleich zum Planfeststellungsbeschluss geändert wurde, ist der Lärmschutz der Bevölkerung als dringlich anzusehen.

Die Landesregierung ist verantwortlich für die Lebensqualität und die Gesundheit ihrer Bevölkerung. Lärmschutzwände, lärmdämpfende Fahrbahndecken oder Geschwindigkeitsbegrenzungen wären denkbare Maßnahmen, um hier Abhilfe zu schaffen.

Empfehlung der Antragskommission:
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