51/I/2015 Lasst uns Tanzen und die Kirche im Dorf! Anpassung des Feiertagsgesetzes (FTG) an gesellschaftliche Realitäten!

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Status:
Ablehnung
  1. Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert sich gegenüber der SPD-geführten Landesregierung für eine Änderung des §6 des Feiertagsgesetzes (FTG) (sog. „Tanzverbot“) in Brandenburg nach dem Vorbild von Berlin einzusetzen; d.h. für die Abschaffung des Tanzverbotes an Heiligabend sowie am Karsamstag und die Kürzung der Verbostzeit auf 4:00 -21:00 Uhr an den restlichen Tagen.
  2. Streichung des §5 Abs. 1 Nr. 3 und § 5 Abs. 2 FTG (Verbot von öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen am Sonntag, sofern sie Gottesdienste stören könnten.)
Begründung:

Wie in jedem anderen Bundesland auch, gibt es in Brandenburg ein Feiertagsgesetz welches Sonn- und (christliche) Feiertage vor Arbeit und Lärm schützt. Soweit so gut, aber leider werden an diesen Tagen auch verschiedene Tanzveranstaltungen, wie Partys und Konzerte verboten. Derzeit gilt ein Tanzverbot am Karfreitag ganztägig, am Karsamstag von 0:00 – 4:00 Uhr, am Volkstrauertag von 4:00 – 0:00 Uhr, am Totensonntag von 4:00 – 0:00 Uhr und am Heiligabend von 13:00 – 0:00 Uhr. Mit diesem Antrag fordern wir die Angleichung an die Regeln in Berlin, nicht nur um auch Brandenburg als weltoffen und multireligiös zu präsentieren, sondern auch um unsinnige Regelungsunterschiede zwischen beiden Ländern abzubauen. Weiterhin muss das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen an Sonntagen abgeschafft werden, da diese Regelung einfach unsinnig ist. Es geht bei dem Verbot darum, das Gottesdienste nicht gestört werden, aber wie soll das von einem geschlossenen Raum aus möglich sein?

Der vorliegende Antrag fordert bewusst nicht die vollständige Abschaffung des Tanzverbotes. Wir sehen ein, dass lärmende Veranstaltungen in der Nähe von Kirchen am Sonntagvormittag sowie zur Gottesdienstzeit am Karfreitag keine gute Idee sind. Zudem denken wir, dass es sinnvoll und geboten ist, am Volkstrauertag und am Totensonntag einige Stunden Stille walten zu lassen, gerade weil es z.B. darum geht, den Millionen Kriegstoten zu gedenken. Nur wer geht vor 4:00 und nach 21:00 Uhr auf einen Friedhof um dort zu trauern?

Selbstverständlich achten wir die religiösen Gefühle aller Menschen gleichermaßen und möchten ausdrücklich keine Religionen diskriminieren. Aber wir halten eine staatlich verordnete Trauer- oder Andachtszeit für die gesamte(!) Bevölkerung als zu weitgehend und nicht mehr zeitgemäß. Wir glauben an einen Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern ein selbstbestimmtes Leben zutrauen kann und auch die Freiheit derjenigen achtet, die sich zu einer anderen, als der christlichen oder keiner Religion bekennen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung

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